Arbeitsgericht lehnt Klage von Mitarbeiterin gegen Erzbistum ab
Das Arbeitsgericht Köln hat die Klage einer leitenden Mitarbeiterin des Erzbistums Köln gegen ihren Arbeitgeber abgewiesen. Die Frau verlangte eine beamtenähnliche Ausgestaltung ihres Arbeitsverhältnisses. In einer entsprechenden Ordnung des Erzbistums sei zwar festgeschrieben, dass leitende Mitarbeitende nach drei Jahren solch ein Dienstverhältnis erhalten können, sagte Gerichtssprecher Frederik Brand am Freitag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Über den Fall der Frau habe die Erzdiözese jedoch noch nicht entschieden. Der Arbeitgeber könne ein beamtenähnliches Dienstverhältnis zusagen – er müsse es aber nicht.
Momentan hat das Erzbistum mehrere Streitfälle mit Mitarbeitenden. Am Donnerstag kündigten die Diözese sowie eine Mitarbeiterin Berufung in einem Fall an. Im "Bürostuhl-Streit" hatte das Arbeitsgericht im Januar entschieden, dass das Erzbistum seine frühere Justiziarin zu Unrecht außerordentlich gekündigt hatte. Bei der Mitnahme eines Bürostuhls ins Homeoffice zu Pandemie-Beginn handele es sich nicht um Diebstahl im üblichen Sinne, urteilte das Gericht. Es erklärte zudem eine Versetzung der längerfristig erkrankten Top-Juristin in den Ruhestand für unwirksam. (cph/KNA)