"Bürostuhl-Streit" im Erzbistum Köln geht weiter
Dem Erzbistum Köln stehen erneut juristische Auseinandersetzungen mit Mitarbeitenden ins Haus. Im sogenannten Bürostuhl-Streit haben beide Parteien Berufung eingelegt, wie das Landesarbeitsgericht Köln der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Donnerstag bestätigte. Zudem verhandelt laut "Kölner Stadt-Anzeiger" an diesem Freitag das Arbeitsgericht Köln in einer weiteren Angelegenheit. Eine leitende Mitarbeiterin klagt auf eine beamtenähnliche Ausgestaltung ihres Arbeitsverhältnisses.
Im "Bürostuhl-Streit" hatte das Arbeitsgericht im Januar entschieden, dass das Erzbistum seine frühere Justiziarin zu Unrecht außerordentlich gekündigt hatte. Bei der Mitnahme eines Bürostuhls ins Homeoffice zu Pandemie-Beginn handele es sich nicht um Diebstahl im üblichen Sinne, urteilte das Gericht. Es erklärte zudem eine Versetzung der längerfristig erkrankten Top-Juristin in den Ruhestand für unwirksam.
Schmerzensgeldforderung abgelehnt
Abgelehnt wurde hingegen eine Schmerzensgeldforderung der Frau in Höhe von mindestens 50.000 Euro. Seine Mandantin habe über Jahre hinweg Missbrauchsakten bearbeiten müssen und sei mit dieser Tätigkeit zunächst alleingelassen worden, begründete Anwalt Stephan Vielmeier den Anspruch. Zudem habe sie eine Retraumatisierung erlitten, als externe Rechtsgutachter sie zu ihrem Umgang mit Missbrauchsfällen befragt hätten. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Nun legten sowohl die Justiziarin als auch das Erzbistum Köln Berufung gegen die Entscheidungen ein.
Die Juristin ist in einem beamtenähnlichen Arbeitsverhältnis angestellt. Um ein solches Verhältnis – jedoch um eine andere Mitarbeiterin – geht es an diesem Freitag vor dem Kölner Arbeitsgericht. Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" mit Bezug auf Gerichtssprecher Frederik Brand berichtet, streiten das Erzbistum und die Frau darüber, ob sie wegen ihrer besonderen Stellung in ein Dienstverhältnis nach Beamtenrecht übernommen und entsprechend bezahlt wird. Ein solches Anstellungsverhältnis hätte wohl auch höhere Rückstellungen für die Altersvorsorge zur Folge. (KNA)