Verdacht unterlassener Aufsichtsmaßnahmen

Wegen überschuldetem Priester: Bußgeldverfahren gegen Erzbistum Köln

Veröffentlicht am 10.08.2022 um 17:43 Uhr – Lesedauer: 

Köln ‐ Insgesamt rund 1,1 Millionen Euro soll das Erzbistum Köln für die Verbindlichkeiten eines Priesters gezahlt haben. Der Fall beschäftigt nun auch die NRW-Finanzverwaltung: Sie hat ein Bußgeldverfahren gegen das Erzbistum eingeleitet.

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Im Fall eines überschuldeten Priesters, für dessen Verbindlichkeiten samt Steuern das Erzbistum Köln insgesamt rund 1,1 Millionen Euro gezahlt hat, hat die NRW-Finanzverwaltung ein Bußgeldverfahren gegen das Erzbistum eingeleitet. Die rheinische Erzdiözese bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden Bericht des "Kölner Stadt-Anzeigers". Nach Angaben der Zeitung hegt das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung in Köln den Verdacht, "dass namentlich nicht zu ermittelnde Personen schuldhaft die Aufsichtsmaßnahmen unterlassen haben sollen, die eine Verletzung steuerlicher Pflichten verhindert hätten".

Das Erzbistum war 2015 und 2016 für die Schulden des Geistlichen eingesprungen. Das Geld war einem Sondervermögen zur Verfügung des Erzbischofs Rainer Maria Woelki entnommen worden. Nachdem im Frühjahr Kritik an der Zahlung laut geworden war, hatte das Erzbistum die Schuldenübernahme verteidigt. Der Geistliche habe sich "in einer seelischen und gesundheitlichen Ausnahmesituation" befunden.

Erzbistum hat Anwalt beauftragt

In dem jetzt laufenden Bußgeldverfahren geht es laut "Stadt-Anzeiger" um die Verantwortung für unvollständige Mitteilungen an das Finanzamt. So sei offenbar erst Jahre nach der Übernahme der Schulden aufgefallen, dass dafür Lohnsteuern fällig gewesen wären. Nach einer Selbstanzeige des Erzbistums hatte das Finanzamt Nachzahlungen von 650.000 Euro angesetzt.

Das Erzbistum sagte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), es habe einen Anwalt beauftragt, der Akteneinsicht beantragt habe und darauf basierend eine Stellungnahme abgeben werde. Das NRW-Finanzministerium verwies auf KNA-Anfrage auf das Steuergeheimnis. Das Ministerium gebe "generell zu konkreten Einzelfällen" keine Auskunft. (KNA)