Bischof Genn beurlaubt Priester – Tätigkeiten zunächst untersagt
Der Münsteraner Bischof Felix Genn hat einen Priester des Bistums, der derzeit im Offizialatsbezirk Oldenburg tätig ist, mit sofortiger Wirkung beurlaubt. Dem Priester wird ein grenzüberschreitendes Verhalten aus dem Jahr 2010 vorgeworfen, wie das Bistum am Mittwochabend mitteilte. Der Priester habe dies eingeräumt und selbst um die Beurlaubung gebeten. Es werde nun zunächst eine kirchenrechtliche Voruntersuchung durchgeführt. Bis diese abgeschlossen sei, seien dem Priester alle priesterlichen Tätigkeiten untersagt.
"Es gab bereits im Jahr 2010 eine Meldung beim Bistum Münster. Seinerzeit gab es auch polizeiliche Ermittlungen, die allerdings eingestellt wurden, weil die betroffene Person volljährig war", erklärte der Interventionsbeauftragte des Bistums Münster, Peter Frings. Eine kirchenrechtliche Voruntersuchung oder eine Weiterleitung des Falls nach Rom habe es 2010 deswegen nicht gegeben. "Das Vorgehen des Bistums entsprach formal den damaligen Regelungen."
Unmittelbar Einleitung einer kirchenrechtlichen Voruntersuchung
Die betroffene Person habe sich im November 2021 an die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) gewandt und einen Antrag gestellt. Die UKA habe Ende Mai 2022 entschieden, dass der Person eine Leistung im unteren fünfstelligen Euro-Bereich zustehe, so Frings. Die Zahlung sei inzwischen erfolgt.
"Mit der Entscheidung der UKA und der Zahlung der Anerkennungsleistung wurde anerkannt, dass die betroffene Person Opfer eines grenzüberschreitenden Verhaltens wurde. Damit haben wir einen anderen Sachstand als 2010." Daher habe Genn die Beurlaubung ausgesprochen. "Es wird nun unmittelbar eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet werden. Dann wird der Fall zur abschließenden Prüfung nach Rom weitergeleitet werden. Wir werden zudem den Priester auffordern, die Zahlung, die erst einmal das Bistum geleistet hat, selbst zu übernehmen", erklärte Frings.
Weitere Angaben zu dem Fall machte das Bistum "aufgrund des laufenden Verfahrens" nicht. Der Vorfall habe sich nicht in der Pfarrei ereignet, in der der Priester zuletzt im Dienst gewesen sei. Die Einsatzorte, an denen der Priester bisher tätig gewesen sei, seien vorab informiert worden, hieß es. (KNA)