Keine Kenntnis von Fall Pilz

Woelki setzt sich erneut gegen "Bild"-Berichterstattung durch

Veröffentlicht am 26.08.2022 um 16:12 Uhr – Lesedauer: 

Köln ‐ Die Anwälte des Kölner Erzbischofs und der Boulevardzeitung sehen sich regelmäßig vor Gericht – wieder einmal hat Kardinal Woelki sich dabei gegen die "Bild"-Zeitung durchsetzen können. Bestimmte Aussagen zur Causa Pilz darf sie nun nicht mehr verbreiten.

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Die "Bild"-Zeitung und ihr Chefreporter Nikolaus Harbusch dürfen nicht mehr behaupten, Kardinal Rainer Maria Woelki habe sich persönlich mit dem Missbrauchsfall Pilz befasst. Das Erzbistum teilte am Freitag mit, dass das Landgericht Köln dem Antrag des Kardinals auf eine einstweilige Verfügung gegen den Verlag auf Unterlassung stattgegeben habe. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

"Bild" hatte Anfang Juli über Missbrauchsvorwürfe gegen den ehemaligen Präsidenten des Kindermissionswerks "Die Sternsinger", Winfried Pilz, berichtet. Woelki hatte sich dagegen gewehrt, dass ihm eine Kenntnis des Falls und eine bewusste Entscheidung unterstellt wurde, disziplinarische Auflagen gegen Pilz nicht an das Bistum Dresden-Meißen weitergegeben zu haben, wo Pilz zuletzt lebte. "Das Gericht macht mit seiner Entscheidung deutlich, dass Kardinal Woelki die Unwahrheit dieser Äußerungen der Bild-Zeitung durch seine eidesstattliche Versicherungen glaubhaft gemacht hat", teilte das Erzbistum mit. Woelki habe in dem Verfahren klargestellt, dass er gar keinen Anlass dafür gegeben habe, sich mit der Nachholung der unter Kardinal Joachim Meisner versäumten Meldung zu befassen. "Denn ihm war gar nicht bekannt, dass die Meldung noch vor seiner Amtsübernahme unter Kardinal Meisner versäumt wurde", so die Mitteilung weiter.

Rechtliche Schritte gegen Schüller zurückgezogen

Einen weiteren Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller hatte Woelki zurückgezogen, wie das Erzbistum am Donnerstag mitteilte. Schüller hatte eidesstattlich erklärt, von der "Bild"-Zeitung nicht korrekt zitiert worden zu sein. Schüllers Anwalt ergänzte die Darstellung des Erzbistums, dass der Satz "Pilz stand wegen seiner Prominenz bei Woelki unter Denkmalschutz" von "Bild" korrekt zitiert worden sei und durch den Kardinal auch nicht "isoliert angegriffen" worden sei. Laut dem Erzbistum wurde nun durch das Landgericht lediglich die Einleitung dieses Satzes im "Bild"-Artikel, "Auch beim Motiv für Woelkis Dienstpflichtverletzung legt sich der Kirchenrechtler fest", der Zeitung verboten. Laut seinem Anwalt habe Schüller mit seiner eidesstattlichen Erklärung lediglich auf "die abwegige Interpretation" reagiert, Woelki habe sich persönlich mit dem Fall befasst und bewusst gegen eine Nachmeldung nach Dresden entschieden. An seinem Vorwurf der Dienstpflichtverletzung hielt Schüller fest. Gegen diese Behauptung habe der Kardinal auch keine Rechtsmittel ergriffen, so Schüllers Anwalt weiter.

In der Vergangenheit hat der Kölner Erzbischof bereits mehrere Erfolge gegen die Berichterstattung der "Bild"-Zeitung erzielt. So wurde der Zeitung verboten, von einer "Vertuschungs-'Mafia'" im Zusammenhang mit dem Erzbistum zu sprechen. Auch die Behauptung, Woelki habe einen "Missbrauchs-Priester" und "Sexualstraftäter" befördert, war unzulässig. (fxn)