Erneute gerichtliche Auseinandersetzung wegen Berichterstattung über Missbrauch

Woelki gegen Schüller und "Bild" – Die Hintergründe zum Rechtsstreit

Veröffentlicht am 17.08.2022 um 16:26 Uhr – Lesedauer: 

Köln ‐ Kardinal Rainer Maria Woelki zieht erneut vor Gericht: Kern der medienrechtlichen Auseinandersetzung ist ein "Bild"-Bericht über Äußerungen des Kirchenrechtlers Thomas Schüller. In einem Punkt scheint Woelki von seiner bisherigen Linie abzurücken.

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Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki geht erneut gerichtlich gegen einen Bericht der "Bild"-Zeitung vor. Darin geht es um Äußerungen des Münsteraner Kirchenrechtlers Thomas Schüller zum Fall des früheren Sternsinger-Chefs Winfried Pilz. Der Rechtsstreit birgt hohes Konfliktpotenzial. Erstens, weil Schüller zu den prominentesten Kritikern des in die Vertrauenskrise geratenen Erzbischofs gehört. Zweitens sticht der Grund für die angestrebte Unterlassungsverfügung ins Auge.

Im Kern will Woelki der "Bild"-Zeitung und dem Kirchenrechtler verbieten zu behaupten, er habe eine Pflichtverletzung im Fall Pilz wissentlich und absichtlich begangen. Die Aussage jedoch, dass überhaupt eine Pflichtverletzung vorliegt, greift Woelki nicht an. Das ist bemerkenswert, weil das Erzbistum bislang wiederholt betont hat, ein juristisches Aufarbeitungsgutachten bescheinige dem Kardinal, im Umgang mit Missbrauchsfällen keine Pflichtverletzung begangen zu haben.

Worum es in der Sache geht

In der Sache geht es um einen "Bild"-Bericht vom 5. Juli über Missbrauchsvorwürfe gegen den Kölner Priester und ehemaligen Präsidenten des Kindermissionswerks "Die Sternsinger", Winfried Pilz. 2012 erfuhr das Erzbistum von den Anschuldigungen eines "schutzbedürftigen Erwachsenen" gegen den prominenten Geistlichen, der auch die deutsche Version von "Laudato si" textete. Zwei Jahre später erteilte ihm der damalige Kölner Erzbischof Joachim Meisner einen Verweis, legte ihm eine Geldstrafe auf und verbot ihm den Kontakt zu Minderjährigen.

Zu jener Zeit lebte Pilz als Ruhestandsgeistlicher im Bistum Dresden-Meißen. Dort sei man aber erst in der zweiten Juni-Hälfte 2022 aus Köln über die Vorwürfe informiert worden, so das Bistum. Die lange nicht nachgeholte Meldung sei "eine klare Dienstpflichtverletzung von Woelki", sagte Kirchenrechtler Schüller laut "Bild". Weiter schrieb die Zeitung: "Auch beim Motiv für Woelkis Dienstpflichtverletzung legt sich der Kirchenrechtler fest: 'Pilz stand wegen seiner Prominenz bei Woelki unter Denkmalschutz.'"

Winfried Pilz, Präsident des Kindermissionswerks "Die Sternsinger" (KMW), am 15. September 2009 in Mainz
Bild: ©Wolfgang Radtke/KNA (Archivbild)

Der frühere Präsident des Kindermissionswerks "Die Sternsinger", Winfried Pilz.

Der Kardinal sieht seinem Anwalt Carsten Brennecke zufolge in diesen letztgenannten Sätzen zu "Motiv" und "Denkmalschutz" die unrechtmäßige Behauptung, er habe sich mit dem Fall Pilz selbst befasst und sich persönlich gegen eine Meldung nach Dresden entschieden. Woelki habe eidesstattlich versichert, dass dies falsch sei, so Brennecke weiter. Der Erzbischof habe sich mit der Frage, ob eine Information nachzuholen ist, gar nicht befasst. Er habe dazu auch keinen Anlass gehabt, fügte Brennecke auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) hinzu: "Er wusste nie, dass da unter Meisner etwas versäumt wurde."

In dem Rechtsstreit stehe nicht zur Diskussion, ob es eine "objektive Pflichtverletzung im Erzbistum Köln gab oder nicht", erklärte der Medienanwalt weiter: "Entscheidend ist, dass die 'Bild' darüber hinaus behauptet, Kardinal Woelki sei ein subjektives persönliches Fehlverhalten vorzuwerfen, weil er sich persönlich gegen eine Information des Bistums Dresden entschieden habe." Dies weise Woelki als falsch zurück. Das Erzbistum äußerte sich auf KNA-Anfrage ähnlich. Die zuständigen Fachstellen hätten den Vorgang nicht an den Kardinal herangetragen. Als er im September 2014 Kölner Erzbischof wurde, sei die Akte Pilz bereits geschlossen gewesen.

Schüller äußert sich nicht, "Bild" schon

Kirchenrechtler Schüller wollte zunächst keine Stellungnahme abgeben, da er im Urlaub sei. Ein Sprecher der "Bild"-Zeitung betonte, die Berichterstattung sei äußerungsrechtlich nicht zu beanstanden. Über das Gerichtsverfahren sei die Zeitung erst kürzlich informiert worden. "Sollte Kardinal Woelki eine eidesstattliche Versicherung mit dem Inhalt abgegeben haben, dass er mit dem Fall Winfried Pilz bis Ende Juni 2022 gar nicht befasst gewesen sei, halten wir das für nicht glaubhaft", so ein Sprecher. Das Kölner Landgericht wird nun die eidesstattliche Versicherung und die weiteren Argumente beurteilen. Eine Gerichtssprecherin rechnet ab kommender Woche mit einer Entscheidung.

Woelki ist bereits mehrfach gegen die "Bild"-Berichterstattung vorgegangen – teilweise erfolgreich. Doch die Zeitung gibt nicht klein bei. Am 16. November hört das Landgericht in einem der Verfahren Zeugen an. Im Kern geht es hier um die Frage, ob der Kardinal von belastenden Dokumenten gegen einen Priester wusste und ihn dennoch beförderte, was Woelki zurückweist. Auch hier hat der Erzbischof eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, deren Inhalt "Bild" für "zweifelhaft" hält. Die Zeitung spricht von "offenbar manipulierter Anrufung der Pressekammern" und bringt die Überlegung ins Spiel, strafrechtliche Schritte einzuleiten.

Winfried Pilz starb im Februar 2019. Im Jahr 2021 erhielt die Kölner Erzdiözese neue Hinweise zu mutmaßlichen Taten. Ende Juni 2022 veröffentlichten "Die Sternsinger" und das Erzbistum dann einen Aufruf, um weitere mögliche Opfer zu finden. An Pilz' Beisetzung nahmen wegen der Vorwürfe gegen ihn weder Woelki noch ein Vertreter des Kardinals teil, wie das Erzbistum katholisch.de mitteilte. Stattdessen informierte Personalchef Mike Kolb in Nachrufen über den Tod des Geistlichen und lobte ihn als "begnadeten Prediger und tiefgläubigen Charismatiker". Die Vorwürfe gegen Pilz kamen in den Nachrufen nicht vor.

Von Anita Hirschbeck (KNA)