Höchststrafe: EKD-Disziplinargericht verurteilt ehemaligen Pfarrer
Ein Disziplinargericht der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat gegen einen ehemaligen Pfarrer wegen sexualisierter Gewalt die höchstmögliche Disziplinarmaßnahme verhängt. Wie die EKD am Freitag in Hannover mitteilte, sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Mitarbeiter während seiner Zeit als Pfarrer in einer Landeskirche in den 1980er-Jahren in mehreren Fällen sexuelle Handlungen an Kindern und Jugendlichen vorgenommen hat. Für diese Taten sei er nun "aus dem Dienst entfernt" worden. Das bedeutet, dass er seine Rechte aus der Ordination, darunter bestehende Versorgungsansprüche, verliert. Außerdem hat es ein Tätigkeitsverbot in der evangelischen Kirche zur Folge.
Der nicht mehr im aktiven Dienst tätige Mitarbeiter war nach EKD-Angaben zuletzt als Oberkirchenrat im Kirchenamt der EKD beschäftigt. Deshalb wurde das Verfahren nach der Meldung durch eine betroffene Person bei der Landeskirche in erster Instanz vor dem Disziplinargericht der EKD verhandelt.
Staatsanwaltschaft stellte Ermittlungsverfahren ein
Eine Strafanzeige sei bei der zuständigen Staatsanwaltschaft bereits bei Eröffnung des Disziplinarverfahrens im vergangenen Jahr erstattet worden. Die Staatsanwaltschaft habe ein Ermittlungsverfahren jedoch wegen Verjährung inzwischen eingestellt, heißt es.
Nach dem Urteil aus erster Instanz wollen nach den Angaben sowohl die betreffende Landeskirche als auch die EKD weitere Aufarbeitungsschritte durch unabhängige externe Experten einleiten. Dazu gehöre eine Prüfung aller Beschlüsse und Projekte, für die der Mitarbeiter maßgeblich verantwortlich zeichnete. Betroffene von sexualisierter Gewalt im Raum der evangelischen Kirche und der Diakonie können sich an die "ZentraleAnlaufstelle.help" sowie an die landeskirchlichen Ansprechpersonen für Betroffene sexualisierter Gewalt wenden. (KNA)