Erneute Verzögerung bei Freiburger Missbrauchsgutachten
Erneute Verzögerung beim Gutachten zu Missbrauch und sexualisierter Gewalt im Erzbistum Freiburg: Wie die Erzdiözese am Montag mitteilte, wird sich die zuletzt für den 25. Oktober geplante Veröffentlichung der Untersuchung voraussichtlich noch einmal bis April kommenden Jahres verzögern. Grund für die Verzögerung seien "notwendige, weitere rechtliche Klärungen und Absicherungen in den Bereichen Datenschutz, Persönlichkeits- und Presserecht", um eine möglichst umfassende Rechtssicherheit der Veröffentlichung sicherzustellen. Als voraussichtlichen neuen Veröffentlichungstermin nannte das Erzbistum die zweite Aprilhälfte 2023.
Burger: Untersuchung muss und wird veröffentlicht werden
"Die Untersuchung zum Umgang mit sexualisierter Gewalt muss veröffentlicht werden und sie wird veröffentlicht werden. Die Wahrheit muss auf den Tisch, Aufklärung hat oberste Priorität", sagte Erzbischof Stephan Burger. Dies sei die Erzdiözese in erster Linie den Betroffenen schuldig, aber auch den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden sowie den vielen Menschen im Südwesten, denen Kirche wichtig sei. "Die Entscheidung, den Termin der Veröffentlichung nochmals zu verschieben, ist mir nicht leichtgefallen. Doch die zusätzlichen rechtlichen Schritte dienen dem zentralen Ziel einer rechtssicheren und damit unanfechtbaren Veröffentlichung", betonte der Oberhirte. Zudem werde durch die weiteren Vorkehrungen sichergestellt, dass die Anonymität und der Schutz der Betroffenen gewahrt blieben.
Nach Angaben des Erzbistums steht die Fertigstellung der Untersuchung durch die unabhängige "Arbeitsgruppe Aktenanalyse" unmittelbar bevor. Danach werde den im Bericht genannten Personen die Möglichkeit eingeräumt, zu den sie betreffenden Sachverhalten abschließend Stellung zu nehmen. Dabei handele es sich um einen juristisch notwendigen Zwischenschritt im Vorfeld einer rechtssicheren Veröffentlichung, für den nun weitere Zeit benötigt werde. In welchem Umfang dies erforderlich sei, hätten die Untersuchungsführer erst jetzt unter Berücksichtigung der bisherigen Erkenntnisse der Arbeitsgruppe bestimmen können.
Nicht die erste Verzögerung des Gutachtens
Die Stellungnahmen würden anschließend geprüft und – sofern erforderlich – in den Bericht eingearbeitet. "Diese Arbeit wird durch die AG Aktenanalyse, äußerungsrechtlich beraten durch die Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner, erfolgen. Die Unabhängigkeit der Untersuchung sowie der Bewertung der Stellungnahmen ist durch die Arbeit der AG Aktenanalyse und der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner gewährleistet", teilte das Erzbistum mit.
Die Veröffentlichung des Gutachtens zum früheren Umgang mit sexualisierter Gewalt in der Erzdiözese Freiburg hatte sich bereits mehrfach verzögert. Zuletzt war die Veröffentlichung im April auf Oktober verschoben worden. Bis dahin war von einer Veröffentlichung im ersten Halbjahr 2022 die Rede gewesen. (stz)