Beschlüsse des Synodalen Wegs für mehr Beteiligung reichten nicht aus

Kirchenrechtler: Mitwirkung bei Bischofswahl erfordert Rechtsänderung

Veröffentlicht am 11.11.2022 um 11:44 Uhr – Lesedauer: 

Würzburg ‐ Mehr Mitwirkungsmöglichkeiten für Laien bei Bischofsernennungen hält Kirchenrechtler Helmuth Pree zwar für angebracht. Doch dafür müsse zunächst das Kirchenrecht geändert werden – Beschlüsse des Synodalen Wegs reichten nicht aus.

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Der Münchner Kirchenrechtler Helmuth Pree hält mehr Mitwirkungsmöglichkeiten der Ortskirche bei Bischofsernennungen für angebracht. Dazu müsse aber das Kirchenrecht geändert werden, sagte Pree in einem Interview der katholischen Wochenzeitung "Die Tagespost" in Würzburg. Die Beschlüsse des Synodalen Wegs reichten dafür nicht aus. Bei diesen handle es sich um nicht mehr als "rechtlich unverbindliche Empfehlungen" der beteiligten Personen.

Auf Basis des geltenden Rechts sieht der Experte nur wenig Spielraum für eine stärkere Beteiligung von Laien. Keinen gebe es etwa bei der Wahl durch das Domkapitel im Einzugsbereich des Preußischen Konkordats. Wo es um die Aufstellung von Kandidatenlisten durch Bischöfe und Domkapitel gehe, wie etwa in Bayern, lasse das Kirchenrecht jedoch offen, wie diese Meinungen gebildet würden. Hier könnten etwa Vorschläge von Einzelpersonen und diözesanen Gremien eingeholt werden. Es gebe aber weder Anhörungsrechte noch eine rechtliche Verpflichtung, sich an solche Vorschläge zu binden.

Pree hält es auch nicht mit dem geltenden Recht für vereinbar, dieses Bestimmungsrecht der Kandidaten an andere freiwillig abzutreten. Doch es gibt auch gegenteilige Auffassungen dazu. So plädiert die Regensburger Kanonistin Sabine Demel für eine "freiwillige Selbstbindung als Zwischenschritt", bis das Recht geändert sei. Die Domkapitel könnten dazu zwar nicht verpflichtet werden. Umgekehrt könne es ihnen aber auch nicht verboten werden. Demel hat im Synodalforum zu "Macht und Gewaltenteilung in der Kirche" mitgearbeitet.

"Gewichtige, sachlich begründete Argumente" für Modifizierung des Kirchenrechts

Allerdings sieht auch Pree "gewichtige, sachlich begründete Argumente" für eine Modifizierung des Kirchenrechts, um die Beteiligung an der Bestellung von Bischöfen zu erhöhen. "Es fehlt auch nicht an diesbezüglichen ausgewogenen Vorschlägen", so der emeritierte Münchner Professor. Zahlreiche Zeugnisse der frühen Kirche belegten die Mitwirkung der betroffenen Gemeinde bei der Bestellung ihres Vorstehers. Schon Papst Leo der Große (440-461) sei der Auffassung gewesen: "Wer allen vorstehen soll, muss auch von allen gewählt werden."

Derzeit stehen in zwei deutschen Diözesen Bischofswahlen an. Nach dem Rücktritt von Erzbischof Hans-Josef Becker sind bei der Bestellung eines neuen Oberhirten für Paderborn erstmals auch Laien beteiligt. Im Erzbistum Bamberg dagegen wird es bei der Suche nach einem Nachfolger für Erzbischof Ludwig Schick nach jetzigem Stand keine Laienmitwirkung geben. (tmg/KNA)