Nach Meisner-Sekretärin sollte weiterer Zeuge aussagen

Verhandlungstermin im Verfahren "Bild" gegen Woelki fällt aus

Veröffentlicht am 07.12.2022 um 11:21 Uhr – Lesedauer: 

Köln ‐ Der Fall wäre in dieser Woche bereits der zweite Gerichtstermin für das Erzbistum Köln gewesen: Doch das Verfahren zwischen "Bild"-Zeitung und Kardinal Woelki wird entgegen den Planungen an diesem Mittwoch nicht fortgesetzt.

  • Teilen:

Das presserechtliche Verfahren zwischen der "Bild"-Zeitung und Kardinal Rainer Maria Woelki wird entgegen den Planungen an diesem Mittwoch nicht fortgesetzt. Wegen Erkrankung eines Kammermitgliedes wurde die für den Mittag angesetzte mündliche Verhandlung aufgehoben, wie das Landgericht Köln mitteilte. Ein neuer Termin sei noch nicht bestimmt worden.

In der zweiten mündlichen Verhandlung sollte der frühere Missbrauchsbeauftragte des Erzbistums Köln, Oliver Vogt, als Zeuge vernommen werden. In dem Verfahren wehrt sich Woelki gegen die Darstellung der "Bild", er habe einen Priester befördert, obwohl er belastende Inhalte aus dessen Personalakte sowie eine Polizeiwarnung gekannt habe. Das weist der Kardinal per eidesstattlicher Versicherung zurück. Er habe nur von einem früheren sexuellen Kontakt des Mannes mit einem Prostituierten sowie von "weiteren Gerüchten" gehört.

Meisner-Sekretärin als erste Zeugin

Als erste Zeugin war die langjährige Sekretärin des früheren Kölner Kardinals Joachim Meisner vernommen worden. Die Sekretärin gab an, sie habe Woelki schon um das Jahr 2010 in seiner Zeit als Kölner Weihbischof über Saunabesuche des Priesters mit Messdienern und anzügliche Bemerkungen gegenüber Jugendlichen informiert. Die Meisner-Sekretärin erklärte aber auch, dass sie weder die Personalakte noch die Polizeiwarnung gesehen und daher mit Woelki auch nicht darüber gesprochen habe. Nach ihrer Aussage nahm die Staatsanwaltschaft Köln Ermittlungen gegen den Erzbischof wegen des Verdachts der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung auf.

Der Fall wäre in dieser Woche bereits der zweite Gerichtstermin für das Erzbistum Köln gewesen. Am Dienstag war die Schmerzensgeld-Klage eines Missbrauchsbetroffenen gegen die Erdiözese vor dem Landgericht Köln verhandelt worden. Dabei geht es um insgesamt 805.000 Euro. Der Vorsitzende Richter schlug einen Vergleich mit einem Betrag im unteren sechsstelligen Betrag vor, schloss jedoch höhere Zahlungen nicht aus. (tmg/KNA)