Traunsteiner Gerichtsverfahren gegen Benedikt XVI. erledigt
Vor einem weltlichen Gericht muss sich der verstorbene emeritierte Papst Benedikt XVI. nun nicht mehr verantworten. Die Feststellungsklage gegen ihn vor dem Landgericht Traunstein wird nicht mehr verhandelt, wie eine Gerichtssprecherin der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) bestätigte. Für den Fall, dass Benedikt sterben sollte, hatte sie bereits vor Weihnachten auf Anfrage mitgeteilt: "Da wir nicht das Jüngste Gericht sind, wäre das Verfahren dann im Hinblick auf ihn erledigt."
Ein mutmaßliches Missbrauchsopfer aus Garching an der Alz wollte gerichtlich klären lassen, ob Joseph Ratzinger als Münchner Erzbischof (1977-1982) durch sein Handeln oder Unterlassen in einem Missbrauchsfall zu Schadensersatz verpflichtet ist oder zumindest gewesen wäre. Dazu strengte der Mann eine Feststellungsklage in Traunstein an, die am 28. März 2023 mündlich verhandelt werden sollte. Die Klage richtete sich nicht nur gegen das frühere Kirchenoberhaupt, sondern auch gegen den Münchner Kardinal Friedrich Wetter (Erzbischof von 1982-2008), gegen den mutmaßlichen Täter sowie das Erzbistum München und Freising als solches.
Fall Peter H. nimmt in Missbrauchsgutachten großen Raum ein
Der Kläger gibt an, vom früheren Garchinger Pfarrer Peter H. missbraucht worden zu sein. H. kam 1980 aus Essen nach München und sollte sich dort nach einschlägigen Vorwürfen zunächst einer Therapie unterziehen. Bald aber wurde er wieder in der Seelsorge eingesetzt, auch nach einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Kindesmissbrauchs durch das Amtsgericht Ebersberg im Jahr 1986. Erst 2010 wurde H. in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Seit 2020 lebt er unter Auflagen wieder im Bistum Essen.
Der Fall Peter H. nimmt im Missbrauchsgutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW), das im Januar 2022 vorgestellt wurde, einen großen Raum ein. Die Anwälte äußerten darin Zweifel an der Behauptung von Benedikt XVI., er habe 1980 nichts von der Vorgeschichte des Priesters gewusst. Der emeritierte Papst blieb jedoch stets bei seiner Darstellung. Auch im Traunsteiner Gerichtsverfahren hatte er seine Verteidigungsbereitschaft bereits angezeigt und nach unbestätigten Medienberichten eine namhafte Kanzlei mit seiner Vertretung beauftragt. (KNA)
Hinweis: Das Landgericht Traunstein hat seine Angaben zur Feststellungsklage gegen den emeritierten Papst Benedikt XVI. präzisiert. Nach dem Tod Benedikts treten automatisch seine Erben in das Verfahren ein.