Keine Reaktion aus dem Vatikan auf Anzeige gegen Bischof Bode
Auf eine kircheninterne Anzeige gegen den Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode durch Missbrauchsbetroffene hat der Vatikan bis jetzt nicht reagiert. "Bislang liegt uns nur eine Eingangsbestätigung der Anzeige vor", teilte das zuständige Erzbistum Hamburg am Dienstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit.
Der kürzlich gegründete Betroffenenrat der norddeutschen Bistümer hatte Bode am 8. Dezember über den ranghöheren Hamburger Erzbischof Stefan Heße in Rom angezeigt. Der Bischof habe Schilderungen einer Betroffenen "gänzlich falsch eingeschätzt" und die Anzeige ihres Falls bei den vatikanischen Behörden verzögert, hieß es unter anderem zur Begründung. Der Betroffenenrat berief sich bei seinem Vorgehen auf 2019 von Papst Franziskus veröffentlichte Verfahrensregeln für die Meldung von Missbrauchstaten und Versäumnissen durch Bischöfe.
Heße hatte die Anzeige am 9. Dezember über die vatikanische Botschaft in Berlin an das römische Glaubens- und das Bischofsdikasterium weitergeleitet. Laut den päpstlichen Regeln müssten diese innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Meldung reagieren und weitere Anweisungen zur Vorgehensweise im konkreten Fall erteilen.
Anzeigen auch gegen Woelki
Bode steht seit der Veröffentlichung erster Ergebnisse einer Missbrauchsstudie für das Bistum Osnabrück im September in der Kritik. Die Studienautoren von der Universität Osnabrück werfen dem Bistum und auch Bode vor, nicht pflichtgemäß oder unangemessen auf Hinweise zu sexuellem Missbrauch reagiert zu haben. Der Bischof entschuldigte sich für sein Verhalten, lehnte einen Rücktritt jedoch ab. Mit Blick auf die Anzeige erklärte er, er unterstütze eine Untersuchung und werde sich dem Ergebnis stellen.
Ähnliche Anzeigen hatte es bereits 2020 und 2021 gegen den Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki gegeben. Über den Gang des Verfahrens und Ergebnisse wurde jedoch nichts bekannt.
Unklar ist, ob die Verfahrensregeln von Papst Franziskus noch gelten. Sie wurden zum 1. Juni 2019 für drei Jahre auf Probe in Kraft gesetzt. Eine Verlängerung über den 1. Juni 2022 hinaus sei ihm nicht bekannt, sagte der emeritierte Kirchenrechtler Heribert Hallermann im Dezember katholisch.de. (KNA)