Nicht alle Details könnten genannt werden

Prozess und Untersuchungen zu Priestern aus dem Bistum Eichstätt

Veröffentlicht am 10.01.2023 um 12:59 Uhr – Lesedauer: 

Eichstätt/Ansbach ‐ Gegen drei Geistliche hat das Bistum Eichstätt kirchenrechtliche Untersuchungen eingeleitet oder neu aufgenommen. Die Diözese könne sich jedoch nicht zu sämtlichen Einzelheiten der Fälle äußern, hieß es.

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Das Bistum Eichstätt hat gegen drei Geistliche kirchenrechtliche Untersuchungen eingeleitet oder neu aufgenommen. So wurde gegen einen Priester aus dem Landkreis Eichstätt ein kirchlicher Strafprozess gestartet, wie die Diözese am Dienstag mitteilte. Wieso, dürfe man aus juristischen Gründen nichts sagen. Gegen den Priester liege seit Mai 2022 ein rechtskräftiger Strafbefehl vor. Im Sommer 2022 sei die kirchenrechtliche Voruntersuchung abgeschlossen und das Ergebnis dem Vatikan übermittelt worden. Dieser habe einen kirchlichen Strafprozess angeordnet, der nun im Bistum Eichstätt durchgeführt werde.

Das Bistum habe im März 2022 durch die Staatsanwaltschaft von deren Ermittlungen in dem Fall erfahren, hieß es weiter. Der Priester sei daraufhin sofort von seinem Dienst freigestellt und seine Bezüge seien gekürzt worden. Endgültige Maßnahmen würden nach dem Abschluss des kirchlichen Strafprozesses verhängt.

Fälle 2 und 3

In einem zweiten Fall hat das Bistum eine kirchenrechtliche Voruntersuchung bezüglich eines Geistlichen aus dem Landkreis Ansbach hinsichtlich sexuellen Missbrauchs aufgenommen. Die Diözese erfuhr nach eigener Darstellung Ende Dezember 2022 durch die externen Ansprechpersonen für das Thema sexueller Missbrauch von mutmaßlichen Vorfällen. Die Informationen habe man der Staatsanwaltschaft zugeleitet, die Gremien der betroffenen Gemeinden seien informiert. Der Geistliche sei sofort von seinem Dienst freigestellt worden. Endgültige Maßnahmen würden nach Abschluss des Verfahrens verhängt, es gelte die Unschuldsvermutung.

In einem dritten Fall hat Eichstätts Generalvikar Michael Alberter den Amtsverzicht eines weiteren Geistlichen aus dem Landkreis Ansbach angenommen, gegen den ein rechtskräftiger Strafbefehl vorliegt. Zum Hintergrund wollte sich das Bistum wiederum nicht äußern. Nachdem der Strafbefehl im Oktober 2022 rechtskräftig geworden sei, habe die Bistumsleitung die kirchenrechtliche Voruntersuchung wieder aufgenommen. Die Voruntersuchung habe für die Zeit der strafrechtlichen Ermittlungen pausiert.

Der Priester hatte die Bistumsleitung Anfang 2021 über die Ermittlungen informiert, wie es hieß. Er sei dann sofort von seinem Dienst freigestellt worden, seine Bezüge habe man gekürzt. Endgültige Maßnahmen würden nach dem Abschluss der kirchlichen Verfahren ausgesprochen. (KNA)