Münster: Neues zu Pastoralen Räumen – Leiter muss kein Priester sein
Im Bistum Münster sind neue Einzelheiten zur dort eingeleiteten Reform der pastoralen Strukturen bekannt. Wie Generalvikar Klaus Winterkamp laut Pressemitteilung (Mittwoch) bei einem sogenannten Zwischenhearing zum Prozess am vergangenen Samstag bekanntgab, sollen die künftigen Pastoralen Räume am 1. Januar 2024 kirchenrechtlich als Kirchengemeindeverband errichtet werden. Das habe Bischof Felix Genn auf Empfehlung der Steuerungsgruppe entschieden. "Wir möchten den Pastoralen Raum rechtsfähig machen", betonte Winterkamp. Die Kirchengemeindeverbände als öffentlich-rechtliche Körperschaften sollen insbesondere Pfarrer von Verwaltungsaufgaben entlasten, die Zusammenarbeit der Kirchengemeinden bei administrativen Aufgaben fördern und als mögliche Anstellungsträger kirchlichen Personals einen flexibleren Personaleinsatz gewährleisten.
Zwar brauche auch der Pastorale Raum eine Leitung, dies müsse aber kein Priester sein, so Winterkamp weiter. In jedem Pastoralen Raum soll es künftig eine Verwaltungsleitung geben. Zusätzlich sei es möglich, auf Pfarreiebene Verwaltungsreferenten zu beschäftigen. Das Seelsorgepersonal, das weiterhin beim Bistum angestellt bleibt, soll künftig innerhalb eines Pastoralen Raums eingesetzt werden.
Nur noch vier Ebenen
Zudem gab der Generalvikar bekannt, dass es im Bistum perspektivisch nur noch vier strukturelle Ebenen geben werde. Diese seien Pfarrei, Pastoraler Raum, Kreisdekanat und Bistum; die Dekanatsstruktur werde wegfallen. Insgesamt müsse es das Ziel sein, schlanke Strukturen zu schaffen, so Winterkamp. Das gelte auch für die künftige Gremienstruktur.
Bischof Genn hatte 2021 eine Anpassung der diözesanen Strukturen angekündigt. Dafür nannte er die steigende Zahl an Kirchenaustritten, die rückläufige Zahl an Mitarbeitenden in der Seelsorge sowie schwindende finanzielle Ressourcen als Gründe. Wenig später teilte Genn mit, dass es künftig Pastorale Räume geben soll, die allerdings nicht die Pfarreien ersetzen sollen. Auch keine weiteren Zusammenlegungen von Pfarreien seien geplant. Im April 2022 gab die Diözese schließlich bekannt, dass 50 Pastorale Räume vorgesehen seien. Dazu schickte das Bistum eine Handreichung mit dem entsprechenden Vorschlag der Umrisse an die 208 Pfarreien. Die Gremien und kirchlichen Verbände wurden aufgerufen, bis Ende Oktober eine Rückmeldung zu geben.
Laut Winterkamp hat es häufig positive Voten der Pfarreien zu den Vorschlägen der Bistumsleitung zum Umriss der Pastoralen Räume gegeben. In einigen Fällen seien Alternativvorschläge gemacht worden, die als möglich angesehen würden. Wo noch Klärungsbedarfe bestehe, werde es erneute Gespräche geben, so der Generalvikar. Die Struktur der künftigen Pastoralen Räume werde Ende April veröffentlicht. (mal)