40 Millionen Euro: Kommission hat 1.839 Betroffenen-Anträge beschieden
Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) hat in den vergangenen zwei Jahren 1.839 Anträge von Missbrauchsopfern im Bereich der katholischen Kirche bearbeitet. In 1.809 Fällen bewilligte sie Zahlungen in einer Höhe von insgesamt mehr als 40 Millionen Euro. Das geht aus dem am Freitag in Bonn vorgestellten Jahresbericht der UKA hervor. Zusätzlich zu bereits erfolgten früheren Zahlungen in Höhe von 7,2 Millionen Euro wurden 2021 und 2022 rund 32,9 Millionen Euro ausgezahlt. Hinzu kamen weitere 0,8 Millionen Euro für bereits geprüfte Fälle, in denen Betroffene neue Informationen zum Tatgeschehen oder den Folgen der Tat mitteilten.
Im Durchschnitt entfielen demnach rund 22.150 Euro auf jeden Antrag. In 143 Fällen (rund 8 Prozent) wies die UKA eine Zahlung von mehr als 50.000 Euro an, in 24 Fällen (1,3 Prozent) mehr als 100.000. In knapp 1.000 Fällen (54 Prozent) lag die bewilligte Summe bei 15.000 Euro oder darunter. Drei von vier Anträgen kamen von Männern, jeder vierte von einer Frau. Allerdings gingen 20 der 24 Zahlungen über 100.000 Euro an weibliche Betroffene sowie 17 von 27 Zahlungen zwischen 75.000 und 100.000 Euro.
Als nicht plausibel stufte das Gremium 9 Fälle ein. Bei weiteren 21 Anträgen wurde keine Anerkennungsleistung zugesprochen, weil Anträge zurückgezogen wurden oder weil es sich um Mehrfachanträge handelte, die während des laufenden Verfahrens zusammengefasst und gesammelt unter einem Vorgang entschieden wurden. Die UKA kündigte zudem an, dass es Gespräche mit weiteren katholischen Trägern gebe, die möglicherweise dem Anerkennungsverfahren beitreten wollen.
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Die UKA ist seit 1. Januar 2021 tätig. Die elf Mitglieder sind Fachleute aus verschiedenen Disziplinen, die von einem mehrheitlich nichtkirchlichen Gremium vorgeschlagen und von der Deutschen Bischofskonferenz berufen wurden. In ihren Entscheidungen sind sie frei. Vorsitzende ist die Juristin Margarete Reske (70), ehemals Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Köln. Die Geschäftsstelle der UKA sitzt in Bonn. Während im ersten Jahr ihres Bestehens 1.565 Anträge bei der UKA eingingen, waren es 2022 nurmehr 547. Auf die Bistümer bezogen wurden im vergangenen Jahr besonders viele Anträge aus Köln (52) und Münster (51) eingereicht. Bei den Orden lagen die Salesianer (16) und Redemptoristen (15) an der Spitze.
Die Vorsitzende Reske hob unter anderem das gestiegene Tempo hervor, mit dem die UKA die Anträge bearbeite. Von den insgesamt 2.112 eingereichten Anträgen seien bis zum 31. Dezember 2022 circa 87 Prozent entschieden worden. Die Wartezeit liege nunmehr im Schnitt unter vier Monaten nach Eingang des Antrags in der Geschäftsstelle. Der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz, Bischof Helmut Dieser, sprach der Kommission seine Anerkennung für die geleistete Arbeit aus. Dadurch sei die Verfahrensdauer deutlich verkürzt worden. "Wir alle wissen, dass hinter jedem Antrag die Leiderfahrungen eines Menschen stehen. Die Anerkennung ihres Leids ist zentral und Ausdruck der Verantwortung, die die Bischöfe für erlittenes Unrecht und Leid übernehmen", sagte der Aachener Bischof.
Derzeit stünden noch 226 Anträge offen, die rechnerisch in diesem Jahr abgearbeitet werden könnten, erklärte Reske. Ob damit die Arbeit der UKA beendet sei, könne allerdings noch nicht gesagt werden, da weiterhin die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Anerkennungsentscheidung bestehe. Zudem sei noch offen, ob sich weitere katholische Träger dem Verfahren der UKA anschließen. Erst am Dienstag hatte die Deutsche Bischofskonferenz mitgeteilt, dass Betroffene ab dem 1. März die Möglichkeit haben, Widerspruchen die die Höhe der ihnen zugesprochenen Anerkennungsleistungen einzulegen und zudem ein Recht auf Akteneinsicht eingeführt wurde. Die Änderung der Verfahrensordnung erfolgte demnach einvernehmlich mit dem Betroffenenbeirat, der UKA und der Deutschen Ordensobernkonferenz. (cbr/KNA)