Jesuitenorden verschärft Auflagen gegen Rupnik – Ausschluss möglich
Nach Anhörung zahlreicher Zeugen hat der Jesuitenorden die disziplinarischen Maßnahmen gegen den slowenischen Priester und Mosaikkünstler Marko Rupnik verschärft. Wie der zuständige Ordensobere, der belgische Pater Johan Verschueren, am Dienstag in Rom mitteilte, darf Rupnik ab sofort nicht mehr als Künstler öffentlich tätig werden. In einer früheren Anordnung im Jahr 2022 hatte der Orden ihm bereits untersagt, öffentlich sein Priesteramt auszuüben oder sich öffentlich zu äußern. Auch darf er die Region Latium nicht verlassen.
Aus der am Dienstagmorgen verbreiteten Erklärung geht hervor, dass Rupnik von zahlreichen Zeugen glaubhaft beschuldigt wurde, er habe sie "geistlich missbraucht, psychologisch missbraucht oder sie sexuell belästigt". Die Berichte bezögen sich auf Vorfälle, die sich zwischen Mitte der 80er Jahre und dem Jahr 2018 ereigneten. Die Vorwürfe kämen aus dem Umkreis der von Rupnik gegründeten "Loyola-Kommunität" in Slowenien, von Einzelpersonen, sowie von Menschen im Umfeld der von Rupnik geleiteten römischen Mosaik-Werkstatt "Centro Aletti".
Weitere Schritte möglich
Laut Verschueren sind die Taten, die Rupnik von den Zeugen vorgeworfen wurden, keine Straftaten gemäß dem italienischen Strafrecht; kirchenrechtlich seien sie jedoch relevant. Die bisher verkündeten Restriktionen dienten dazu, Wiederholungstaten zu verhindern. Rupnik seien die Vorwürfe mitgeteilt worden, er habe sich jedoch bislang nicht dazu geäußert. In der Erklärung werden weitere disziplinarische Maßnahmen bis hin zu einem Ausschluss Rupniks aus dem Orden als mögliche nächste Schritte genannt.
Verschueren ist Mitglied des Generalrates der Jesuiten und leitet seit November 2019 die nicht zu einer Ordensprovinz gehörenden Häuser und Einrichtungen der Jesuiten in Rom, zu denen auch das "Centro Aletti" gehört.
Die Causa Rupnik war im Dezember 2022 publik geworden. Ermittlungsverfahren des Ordens unter Federführung der Glaubenskongregation endeten mit der Feststellung, dass die mutmaßlichen Verfehlungen verjährt seien. In einem anderen Fall war Rupnik im Mai 2020 nach drei Jahren Ermittlungen und Verfahren per Dekret der Glaubenskongregation exkommuniziert worden. Er hatte eine der Frauen, die er verführt hatte, in der Beichte von der mit ihm selbst begangenen Sünde losgesprochen – und damit nach dem Kirchenrecht eine der schlimmsten Straftaten begangen. Noch im selben Monat wurde die Exkommunikation wieder aufgehoben, weil der Täter gestanden und bereut hatte. Daraufhin wurde immer wieder die Vermutung geäußert, die rasche Aufhebung der Strafe habe der Papst persönlich angeordnet. Franziskus betonte zuletzt, er sei an der Entscheidung nicht beteiligt gewesen. (mal/KNA)
21.02., 17 Uhr: dritter Absatz präzisiert.