Kölner Kardinal zur Vernehmung vorgeladen

Rechtsstreit mit "Bild": Woelki muss persönlich vor Gericht erscheinen

Veröffentlicht am 08.03.2023 um 11:35 Uhr – Lesedauer: 

Köln ‐ Das presserechtliche Verfahren, in dem der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki gegen die "Bild"-Zeitung klagt, zieht sich. Nun wurde der Kardinal vom Landgericht vorgeladen: Er muss persönlich erscheinen und aussagen.

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Im Rechtsstreit gegen den Axel-Springer-Verlag muss der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki persönlich vor Gericht erscheinen. Der Erzbischof werde als Partei vernommen, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Beweisbeschluss des Landgerichts Köln. Ein Termin wurde noch nicht bestimmt. In dem presserechtlichen Verfahren wehrt sich Woelki gegen die Darstellung der "Bild"-Zeitung, er habe im Jahr 2017 einen Pfarrer befördert, obwohl er belastende Inhalte aus dessen Personalakte gekannt habe – in Form eines Gesprächsprotokolls sowie einer Polizeiwarnung vor einem Einsatz des Priesters in der Jugendarbeit.

Die für Pressesachen zuständige 28. Zivilkammer unter Vorsitz von Richter Dirk Eßer da Silva habe die persönliche Einvernahme des Kardinals angeordnet, so das Landgericht. Dieses Vorgehen sei nur eingeschränkt zulässig und setze voraus, dass alle anderen vorgebrachten Beweismittel ausgeschöpft seien und kein vollständiger Beweis erbracht worden sei. Bislang hatte das Gericht auf Antrag des beklagten Verlags zwei Zeugen vernommen: die frühere Sekretärin von Woelkis Vorgänger, Kardinal Joachim Meisner, und den früheren Missbrauchsbeauftragten des Erzbistums Köln, Oliver Vogt.

Woelki hatte die Darstellung in einem "Bild"-Artikel von Mai 2021 auch in Form einer eidesstattlichen Versicherung zurückgewiesen: Er habe nur von einem lange zurückliegenden und nicht strafbaren sexuellen Kontakt des Priesters mit einem Prostituierten sowie von "weiteren Gerüchten" gehört, also von unbewiesen gebliebenen Vorwürfen.

Zwei Zeugen bislang vernommen

Der frühere Missbrauchsbeauftragte Vogt führte aus, er habe Woelki 2015 verschiedene Dokumente über den betreffenden Priester zukommen lassen, damit der Erzbischof über eine Anhörung des Geistlichen wegen der vielen eingegangenen Vorwürfe entscheiden konnte. Vogt kann sich nach eigenem Bekunden aber nicht mehr daran erinnern, ob in der Materialsammlung auch die beiden Dokumente aus der Personalakte enthalten waren. Er gehe aber davon aus. Auch wisse er nicht, ob Woelki die von ihm zusammengestellten Dokumente gelesen habe.

Die frühere Meisner-Sekretärin sagte aus, sie habe Woelki schon um das Jahr 2010 in seiner Zeit als Kölner Weihbischof über Saunabesuche des Priesters mit Messdienern oder den bei einer Rom-Reise erfolgten Kauf von Unterhosen mit Penis-Darstellungen informiert. Die Personalakte des Priesters und die Polizeiwarnung habe sie aber nicht gesehen und mit Woelki daher auch nicht darüber gesprochen. Seit der Aussage der Frau ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft gegen Woelki wegen des Verdachts einer Falschaussage.

Der betroffene Priester zeigte seinerseits die Sekretärin wegen uneidlicher Falschaussagen an. So habe ein Kauf von Unterwäsche mit anzüglichen Abbildungen nicht stattgefunden. Vielmehr hätten sich die jungen Reiseteilnehmer über die vielfach angebotene Schürze mit Darstellungen der Michelangelo-Skulptur "David" amüsiert. Was die Saunabesuche angehe, so habe der Pfarrer mit Jugendleitern ein öffentliches Freizeitbad mit Saunawelt in Köln besucht. (KNA)