Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt

Missbrauch: Priester zu acht Monaten Gefängnis verurteilt – Berufung

Veröffentlicht am 24.03.2023 um 15:21 Uhr – Lesedauer: 

Pfaffenhofen ‐ Weil ein beschuldigter Priester einen Strafbefehl über vier Monate Haft auf Bewährung nicht akzeptieren wollte, wurde eine Gerichtsverhandlung nötig. Darin wurde er nun zu acht Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt – und ging direkt in Berufung.

  • Teilen:

Wegen sexuellen Missbrauchs eines Schutzbefohlenen soll ein Augsburger Diözesanpriester für acht Monate ins Gefängnis. Das Amtsgericht im oberbayerischen Pfaffenhofen an der Ilm fällte dieses Urteil am Freitag. Anders als von der Staatsanwaltschaft gefordert wurde die Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Es ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Vorsitzende Richterin habe beim Angeklagten eine ungünstige Sozialprognose gesehen, erläuterte ein Gerichtssprecher der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Die Verteidigung habe noch im Gerichtssaal Berufung eingelegt. Nächste Instanz ist das Landgericht Ingolstadt.

Angeklagt war eine Tat. Der Geschädigte habe ihren Hergang im Zeugenstand überzeugend geschildert, so der Gerichtssprecher. Das gelte auch für sein Alter zum Zeitpunkt der Tat. Demnach war das Opfer damals noch keine 16 Jahre alt. Der Angeklagte habe sich während der Verhandlung nicht eingelassen. Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren zunächst mit einem Strafbefehl beenden wollen. Dann hätte die Strafe vier Monate Haft betragen und wäre zur Bewährung ausgesetzt gewesen, weil der Angeklagte damit seine Schuld eingestanden hätte. Durch seinen Widerspruch wurde die Verhandlung nötig. In ihrem Schlussplädoyer forderte die Anklage dann zwölf Monate Haft auf Bewährung, die Verteidigung wollte einen Freispruch.

Bereits in der Vergangenheit hatte es gegen den Geistlichen eine Missbrauchsanschuldigung gegeben. 2016 ermittelte die Staatsanwaltschaft Ingolstadt wegen eines entsprechenden Verdachts, fand aber keine Hinweise auf strafrechtlich relevante Handlungen. Der Priester bat daraufhin um Versetzung. An seinem neuen Einsatzort wurde 2021 der jetzige Missbrauchsvorwurf aus seiner früheren Tätigkeit bekannt. Das Bistum Augsburg stellte den Geistlichen danach frei. Laut der Diözese läuft zu dem Fall auch eine kirchenrechtliche Voruntersuchung. "Das Bistum Augsburg nimmt das Urteil des Amtsgerichts Pfaffenhofen mit Erschütterung zur Kenntnis", erklärte ein Bistumssprecher am Freitag auf Anfrage. Eine inhaltliche Bewertung sei angesichts des angekündigten Berufungsverfahrens und der laufenden kirchenrechtlichen Untersuchungen nicht möglich. (stz/KNA)

24.3., 15:35 Uhr: Ergänzt um Stellungnahme des Bistums Augsburg.