Offener Brief der Begleiter angehender Religionslehrer an Bischofskonferenz

Mentorenkonferenz: Neue Missio-Ordnung schnell und bundesweit umsetzen

Veröffentlicht am 30.03.2023 um 08:59 Uhr – Lesedauer: 

München ‐ Seit Anfang März gilt eine neue Musterordnung für die kirchliche Unterrichtserlaubnis. Der bundesweite Zusammenschluss der Mentorate für angehende Religionslehrer begrüßt die Neufassung – fordert aber eine schnelle Umsetzung in allen Diözesen.

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Die Bundeskonferenz der Mentorinnen und Studienbegleiter für Lehramtsstudierende mit dem Fach Katholische Theologie ruft die deutschen Bischöfe auf, die neue Musterordnung für die Erteilung der kirchlichen Unterrichtserlaubnis "Missio canonica" schnell und bundesweit einheitlich umzusetzen. "Nur wenn die Bischöfe die Missio-Musterordnung vollständig und inklusive ihrer Präambel zeitnah in allen Bistümern umsetzen, ist für Religionslehrkräfte die Ausübung ihres Berufes in der katholischen Kirche Deutschlands bistumsübergreifend gesichert", heißt es in einem am Mitwoch veröffentlichten Offenen Brief der Vereinigung an die Deutsche Bischofskonferenz (DBK).

Gleichzeitig begrüßt die Bundeskonferenz die neue Musterordnung. "Wir sehen in der Anpassung der Missio-Musterordnung hinsichtlich der persönlichen Lebenssituation der Religionslehrkräfte an die von Ihnen schon veränderte Grundordnung für den kirchlichen Dienst einen zentralen Schritt hin zur Ermöglichung eines glaubwürdigen Zeugnisses christlichen Lebens", heißt es in dem Schreiben. Die Formulierung in der Präambel, wonach alle Religionslehrkräfte unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Alter, ihrer Behinderung, ihrer persönlichen Lebenssituation, ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität zu diesem Zeugnis aufgerufen seien, müsse bundesweite Grundlage für die nun in den deutschen Diözesen in Kraft zu setzenden Ordnungen sein.

Persönliche Lebenssituation spielt keine Rolle mehr

Anfang März hatte die DBK die neue Musterordnung für sogenannte Missio canonica samt einer Präambel veröffentlicht. Nach der Neufassung sollen die persönliche Lebenssituation, sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität für die Erteilung der kirchlichen Unterrichtserlaubnis künftig keine Rolle mehr spielen. In der Präambel werden auch Grundsätze für den schulischen Religionsunterricht und die Rolle der Lehrkräfte definiert. Religionslehrkräfte müssen die Lehre der Kirche darstellen, sollen sich aber auch "im Sinne einer kritischen Loyalität zu kontrovers diskutierten kirchlichen Themen auch im Unterricht theologisch begründet positionieren".

Die neue Missio-Ordnung weitet die geänderten Anforderungen an die Lebensführung, die mit der Reform der Grundordnung des kirchlichen Dienstes bereits für alle kirchlichen Beschäftigten galten, auch auf die katholischen Religionslehrkräfte aus, die nicht im Kirchendienst sind und für die die Grundordnung damit nicht gilt. Da die DBK selbst keine Gesetzgebungskompetenz im Bereich des kirchlichen Lehrrechts hat, muss die Missio-Ordnung von den einzelnen Diözesanbischöfen als bischöfliches Recht in Kraft gesetzt werden. Die Verleihung der Missio an Lehrkräfte wird von den Bistümern wechselseitig anerkannt.

Die Bundeskonferenz der Mentorate für angehende Religionslehrerinnen und -lehrer repräsentiert nach eigenen Angaben die rund 40 Mentorate an den Hochschulstandorten für das Lehramt mit katholischer Theologie. Im Auftrag der Diözesen begleiten Mentoren die Lehramtsstudierenden und Referendare auf dem Weg zur der Missio canonica. Die Bundeskonferenz war durch den Vorstand in der DBK-Arbeitsgruppe vertreten, die die neue Grundordnung erarbeitet hat. (mal)