Synodaler Weg: Vatikan erteilt Taufe und Predigt durch Laien Absage
Der Vatikan sieht keinen Spielraum für die Predigt von Laien in der Eucharistiefeier und für eine reguläre Taufspendung durch Laien. Das betont der Präfekt des Liturgiedikasteriums, Kardinal Arthur Roche, in einem Brief vom Mittwoch an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Bischof Georg Bätzing, der katholisch.de vorliegt. In dem Brief nimmt Roche Bezug auf die Gespräche beim Ad-limina-Besuch der deutschen Bischöfe im vergangenen November. Mit der Absage an die Laienpredigt und -taufe, die teilweise bereits in deutschen Bistümern eingeführt worden sind, stößt ein weiterer Beschluss des Synodalen Wegs auf römische Widerstände.
Auf Anfrage bestätigte die DBK, dass der Brief am Donnerstag um 11.30 Uhr bei Bätzing eingegangen ist. Der Brief greife einige Themen auf, die während des Ad-limina-Besuchs der deutschen Bischöfe im November 2022 erörtert wurden, sagte DBK-Sprecher Matthias Kopp gegenüber katholisch.de. "Wir nehmen wahr, dass das Dikasterium im Brief die gegenwärtig geltende Lage zu den besprochenen Themen darstellt. Am Ende wird zum weiteren Dialog eingeladen, den wir gerne annehmen. Es ist gut, dass wir so mit Rom im Gespräch bleiben", so Kopp weiter.
Roche verweist auf das geltende liturgische Recht, das nur Klerikern die Predigt in der Eucharistiefeier erlaubt. "Dies ist kein Ausschluss der Laien und natürlich auch keine Leugnung des Rechts und der Pflicht eines jeden Getauften, ob Mann oder Frau, das Evangelium zu verkünden, sondern vielmehr eine Bestätigung der Besonderheit dieser Form der Verkündigung, die die Homilie ist", so Roche. Durch die Laienpredigt sieht der Präfekt die Gefahr, dass "im Bewusstsein der christlichen Gemeinde Missverständnisse über die Gestalt und Identität des Priesters entstehen". Es gehe dabei nicht darum, Ungleichheiten zwischen den Getauften zu schaffen, sondern anzuerkennen, "dass es Unterscheidungen gibt, die vom Geist gemacht werden, der verschiedene Charismen hervorbringt, die unterschiedlich sind und sich ergänzen", so der Brief weiter. Kraft des Weihesakraments sei der geweihte Amtsträger für die Verkündigung des Wortes wie für die Danksagung über Brot und Wein verantwortlich: "Wort und Sakrament sind untrennbare Realitäten, und insofern sie nicht nur formaler Ausdruck der Ausübung der 'sacra potestas' ['geistliche Vollmacht'] sind, sind sie weder trennbar, noch können sie delegiert werden." Eine bessere theologische Vorbereitung oder Kommunikationsfähigkeit von Laien sei kein gültiges Kriterium dafür, ihnen deshalb die Homilie anzuvertrauen.
Lektoren- und Akolythendienst für Laien vorgesehen
Laien könnten aber zu einer guten Predigt in der Eucharistiefeier beitragen, indem sie "an Gruppen des Schriftgesprächs teilnehmen, in denen die geweihten Amtsträger durch ihren Beitrag bereichert werden können". Biblische, theologische und kommunikative Fähigkeiten sollen von Laien in anderen Formen der Verkündigung und Katechese außerhalb der liturgischen Feier eingesetzt werden. Roche weist außerdem auf die Öffnung von liturgischen Diensten für Frauen hin, die Papst Franziskus 2021 verfügt hatte: "Diese Offenheit bietet Laien die Möglichkeit, einen sinnvollen liturgischen Dienst in der Ausübung des Dienstes des Lektors und Akolythen zu übernehmen." Der Präfekt zeigte sich interessiert daran, "wie diese Möglichkeit in den Diözesen in Deutschland aufgenommen wurde".
Bei der Taufspendung durch Laien verweist Roche auf das geltende Recht, das Laien nur bei Abwesenheit oder Verhinderung eines Klerikers als erlaubte Spender des Sakraments vorsieht. Diese Bedingung ist laut dem Präfekten dann erfüllt, wenn ein ordentlicher Taufspender nicht innerhalb eines Monats erreicht werden kann. Solche Umstände "scheinen in keiner Diözese im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz vorzuliegen, wenn man die Daten des Päpstlichen Jahrbuchs über die zur Verfügung stehenden Kleriker zugrunde legt", ergänzt Roche. Schon beim Ad-limina-Besuch hätten ihn die deutschen Bischöfe nicht überzeugen können, dass es klare Gründe für die Taufspendung durch Laien gibt: "Auf jeden Fall gab es immer noch genügend geweihte Amtsträger, um die jährliche Zahl der Taufen in den deutschen Diözesen zu bewältigen, welche im Rückgang begriffen ist."
Bei seiner abschließenden fünften Synodalversammlung hat der Synodale Weg im März den Handlungstext "Verkündigung des Evangeliums durch Lai*innen in Wort und Sakrament" beschlossen. Darin werden die Bischöfe aufgefordert, eine Partikularnorm zu erarbeiten, also ein für das Gebiet der Bischofskonferenz geltendes kirchliches Gesetz, mit der Laien in der Eucharistiefeier auch offiziell die Predigt erlaubt wird. Eine Partikularnorm benötigt die Genehmigung durch den Heiligen Stuhl. Außerdem soll in einem Konsultationsprozess überprüft werden, unter welchen Bedingungen Laien die Taufe spenden und beim Ehesakrament assistieren dürfen.
Ökumenischer Taufritus kassiert
Roche weist in seinem Brief außerdem darauf hin, dass in der 2006 von seiner Behörde genehmigten deutschsprachigen Ausgabe der Taufliturgie der im lateinischen Original enthaltene Abschnitt über die Kindertaufe bei Abwesenheit eines Priesters oder Diakons nicht aufgenommen wurde, "da die Deutsche Bischofskonferenz die Bedingungen der Notwendigkeit, die in Missionsländern oder Ländern der jüngsten Evangelisierung häufiger vorkommen, nicht für gegeben hielt". Daher gebe es keinen genehmigten deutschsprachigen Ritus für die Feier der Taufe, der von einem außerordentlichen Spender durchgeführt wird. Der von einigen deutschen Diözesen und evangelischen Landeskirchen 2021 veröffentlichte ökumenische Taufritus für Kinder in konfessionsverbindenden Familien sei nicht genehmigt und dürfe daher nicht verwendet werden.
Ein weiteres Thema des Briefs ist die Übersetzung der liturgischen Texte in die deutsche Sprache. Roche schärft die Grundsätze ein, dass liturgische Übersetzungen "getreu und angemessen" sein müssen. Übersetzungen müssen daher zwar die kulturelle Besonderheit in den jeweiligen Sprachräumen zum Ausdruck bringen, zugleich dürfe aber das Bewusstsein für die Einzigartigkeit des Römischen Ritus nicht verlorengehen: "Es geht nicht darum, neue und andere Riten für einzelne Nationen zu schaffen, sondern darum, die Möglichkeit zu bieten, in der Besonderheit einer jeden Kirche den einen römischen Ritus zu leben." Zusätzlich zu den übersetzten und von der Bischofskonferenz beschlossenen Texten sollen die Bischöfe daher mit dem Antrag auf die Anerkennung ("recognitio") an das Liturgiedikasterium auch eine Bericht eingereicht werden, der alle Anpassungen ausführlich erläutert und begründet.
Erste Laien taufen schon, der Synodale Weg wünscht sich mehr
Die Homilie durch Laien ist in einigen Bistümern seit Jahren zumindest geduldet. Im Bistum Rottenburg-Stuttgart gibt es seit 1999 die durch den Diözesanrat beschlossene und durch den damaligen Diözesanbischof Walter Kasper genehmigte Handreichung "Der außerordentliche Predigtdienst von Laien in der Eucharistiefeier", auf deren Grundlage Laien in der Messe predigen. Ende 2022 setzte der gegenwärtige Rottenburger Bischof Gebhard Fürst ein Dekret in Kraft, das Laientheologen die Taufspendung ermöglicht. Im Frühjahr hatte schon das Bistum Essen die ersten Pastoral- und Gemeindereferenten für die Taufspendung beauftragt. Im Schweizer Bistum Basel taufen Laien schon seit Jahren, seit 2019 auch in Gemeinden, die nicht von Laien geleitet werden. (fxn)