Vatikan: Stimmrecht für Laien bei nächster Bischofssynode
Bei weltweiten Synoden im Vatikan können künftig auch Frauen und Männer gleichberechtigt mitberaten und abstimmen, die keine Kleriker oder Ordensleute sind. Das teilten die für die aktuelle Weltsynode zuständigen Kardinäle Mario Grech und Jean-Claude Hollerich am Mittwoch im Vatikan mit. Bislang hatten bei den regelmäßigen Versammlungen in Rom nur Bischöfe sowie das Führungspersonal von Ordensgemeinschaften Stimmrecht. Katholische Laien konnten lediglich als Berater (Auditoren) hinzugezogen werden.
Künftig können bis zu 80 Nichtbischöfe an den Weltbischofssynoden teilnehmen, davon fünf Ordensfrauen und fünf Ordensmänner. Unter den übrigen 70 Nichtbischöfen sollen künftig mindestens die Hälfte Frauen sein. Hollerich und Grech betonten bei der Vorstellung der Änderungen, dass die Bischofssynode trotz dieser Neuerungen im kirchenrechtlichen Sinne eine Bischofssynode bleibe.
Votum der Bischöfe und Laien ist nicht bindend
Die Weltbischofssynode ist das Organ, in dem das weltweite Bischofskollegium den Papst verbindlich berät. Es wurde 1965 von Papst Paul VI. geschaffen. Die Versammlungen können mit Zweidrittelmehrheit Beschlüsse fassen, die der Papst in einem sogenannten nachsynodalen Schreiben als verbindliche Kirchenlehre übernehmen kann, aber nicht übernehmen muss. Das Votum der Bischöfe und Laien ist also nicht bindend – es hat beratenden Charakter. Das zeigte sich konkret bei der Amazonas-Synode 2019: Entgegen dem eindeutigen Votum der bischöflichen Versammlung erteilte der Papst ihrem Ratschlag zur Weihe von verheirateten Männern, den sogenannten "viri probati", eine Absage.
Bei den für Oktober 2023 und 2024 angesetzten Versammlungen der Bischöfe soll es um das Thema Synodalität gehen. Papst Franziskus hat wiederholt deutlich gemacht, dass er künftig die gesamte Kirche, also auch ungeweihte Katholikinnen und Katholiken, an Beratungen und Entscheidungen der Synoden beteiligen will.
In den Ostkirchen und in vielen protestantischen Kirchen haben Synoden seit Jahrhunderten das Entscheidungsrecht bei Wahlen und in kirchlichen Grundsatzfragen. Die katholische Kirche sucht seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) nach Wegen, die Alleinherrschaft des Papstes durch kollegiale und synodale Beratungsgremien zu ergänzen. (ben/KNA)