Brief an Glaubenskongregation stehe Aussage des Kölner Erzbischofs entgegen

Kardinal Woelki wehrt sich gegen neuen Vorwurf des Meineids

Veröffentlicht am 26.04.2023 um 14:26 Uhr – Lesedauer: 

Köln ‐ Das Erzbistum Köln kommt nicht zur Ruhe: Ein Brief mit der Unterschrift von Kardinal Woelki soll belegen, dass er vor Gericht gelogen habe. "Er kann sich aber nicht erinnern, das Schreiben gelesen zu haben", heißt es vom Erzbistum.

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Nach dem für ihn positiven Ausgang eines presserechtlichen Verfahrens gegen die "Bild"-Zeitung wehrt sich der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki gegen einen neu aufgekommenen Verdacht. Das Erzbistum Köln versicherte am Mittwoch auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), Woelki habe vor dem Landgericht Köln keinen Meineid geleistet. Anlass ist ein Bericht des "Kölner Stadt-Anzeigers" (Mittwoch) über eine Strafanzeige gegen den Erzbischof. Deren Eingang kann die Staatsanwaltschaft bisher nicht bestätigen, wie ein Sprecher auf Anfrage sagte.

In der Sache geht es darum, ab wann Woelki Kenntnisse von Dokumenten hatte, die einen von ihm beförderten Priester belasten. Dieser hatte 2001 einen sexuellen Kontakt zu einem 16-jährigen Prostituierten gehabt. In späteren Jahren gab es Vorwürfe, es habe weiteres übergriffiges Verhalten gegeben. In dem presserechtlichen Verfahren sagte der Erzbischof unter Eid aus, dass er zum Zeitpunkt der Beförderung des Geistlichen im Jahr 2017 entsprechende Schriftstücke dazu nicht gekannt habe. In Bezug auf eines der Dokumente, das konkrete Vorwürfe eines Mannes enthält, erklärte der Kardinal vor Gericht darüber hinaus, dass ihm davon sogar "bis heute" niemand etwas berichtet habe.

Laut "Stadt-Anzeiger" verweist der Anzeigen-Erstatter auf einen Brief Woelkis vom November 2018 an die Glaubenskongregation in Rom, in dem über sämtliche Vorwürfe und Verdachtsmomente gegen den beförderten Priester berichtet werde, auch über das besagte Dokument mit den Vorwürfen des Mannes. Dies stehe im Widerspruch zur beeidigten Aussage des Kardinals.

Erzbistum: Kein Widerspruch zu Aussagen vor Gericht

Dazu erklärte das Erzbistum, dass das Schreiben Woelkis nach Rom zwar auf das Gesprächsprotokoll Bezug nehme, aber ohne Details zu übernehmen. Von daher gebe es keinen Widerspruch zu seinen Aussagen vor Gericht. Auf Bitten des Erzbischofs habe die zuständige Fachstelle das Schreiben inhaltlich in eigener Verantwortung erstellt. "Herr Kardinal Woelki hat das Schreiben zwar abgezeichnet. Er kann sich aber nicht erinnern, das Schreiben gelesen zu haben", so das Erzbistum.

Laut Erzbistum hat der Erzbischof das Schreiben selbst nicht gelesen und sich hinsichtlich der Ausarbeitung auf die fachkundige Arbeit der zuständigen Stelle verlassen. Für Woelki sei es zudem heute nicht mehr nachvollziehbar, ob ihm zur Unterzeichnung des Schreibens auch die dazugehörigen 59 Anhänge vorgelegt worden seien. "Selbst wenn, so hat der Erzbischof diese nicht gelesen, da er grundsätzlich davon ausgeht und auch ausgehen kann, dass die die Akten führende Stelle die Sachverhalte korrekt nach Aktenlage darstellt", führte die Erzdiözese aus: "Eine erneute inhaltliche Überprüfung erfolgt durch ihn nicht mehr." (KNA)