Bistum Münster: Aufarbeitungskommission nimmt Arbeit auf
Im Bistum Münster nimmt eine Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs ihre Arbeit auf. Anders als in anderen Bistümern werden die Mitglieder jedoch nicht von Bischof Felix Genn berufen. Die Kommission arbeite völlig außerhalb kirchlicher Strukturen und Verantwortlichkeiten, teilte das Bistum am Montag mit. Dafür würden zunächst 1,75 Millionen Euro bereitgestellt. Generalvikar Klaus Winterkamp sprach von einem "Münsteraner Weg".
Die Kommission kündigte an, sie sei allein den Interessen und Rechten von Missbrauch und Gewalt betroffener Menschen im kirchlichen Raum verpflichtet. Sie werde keine eigene Beratungsstelle aufbauen, sondern ein Netzwerk verfügbarer Beratungen, Unterstützungen und Hilfen knüpfen. Auch werde sie bewerten, was in dem Bistum, den Verbänden und kirchlichen Gemeinschaften getan wird, um sexuelle Gewalt und Missbrauch nachhaltig zu verhindern.
Die 1,75 Millionen Euro sollen laut Bistum primär zur Finanzierung einer hauptamtlichen Stelle und für die Organisation der ehrenamtlichen Arbeit der Kommission in den nächsten dreieinhalb Jahre eingesetzt werden. Danach werde die Arbeit des Gremiums unabhängig überprüft und gegebenenfalls fortgesetzt. All das soll in einem Vertrag zwischen dem Bistum und der Kommission geregelt werden.
Mitglieder für Kommission benannt
Zu den acht Mitgliedern des Gremiums gehören drei bei einem Betroffenenentreffen im März gewählte Vertreter. Zudem arbeiten dort zwei vom Land Nordrhein-Westfalen und drei vom Bistum vorgeschlagene Personen mit. Für das Land sitzen in der Kommission der Vorsitzende des Münsteraner Instituts für soziale Arbeit, Christian Schrapper, der zugleich den Vorsitz der Kommission übernimmt, und die Jugenddezernentin des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe, Birgit Westers. Vom Bistum entsandt wurden der Historiker Thomas Großbölting, die Religionswissenschaftlerin Regina Laudage-Kleeberg und der Theologe Thomas Schüller. Erste Informationen sind auf der Internetseite www.uak-muenster.de abrufbar.
Aufarbeitungskommissionen gibt es bereits in mehreren der 27 deutschen Bistümer. Ihre Errichtung geht auf eine 2020 getroffene Vereinbarung des Missbrauchsbeauftragen der Bundesregierung und der Deutschen Bischofskonferenz zurück. (KNA)