Klage gegen Benedikt XVI.: Papst-Cousine schlägt Erbe aus
Eine Cousine des ehemaligen Papstes Benedikt XVI. hat dessen Erbe ausgeschlagen. Als Grund nannte die Tochter der 88-Jährigen in einem Beitrag des Deutschlandfunks (Donnerstag) vor allem die Unwägbarkeiten hinsichtlich möglicher Kosten, etwa für Erbschaftssteuer und einen Anwalt. Zudem ist eine Schadensersatzklage am Landgericht Traunstein gegen Kardinal Joseph Ratzinger anhängig, die sie ebenfalls erben würde. Correctiv und der Bayerische Rundfunk (BR) hatten zuvor über den Fall berichtet. Demnach hatte sich der ehemalige Privatsekretär und Testamentsvollstrecker Benedikts, Erzbischof Georg Gänswein, in einem Brief an die 88-jährige Cousine des ehemaligen Kirchenoberhaupts gewandt. Joseph Ratzinger habe sie den Berichten zufolge in seinem Testament nicht explizit bedacht, doch "gemäß der vatikanisch-italienischen Erbfolgeregelung" seien die nächsten Verwandten davon in Kenntnis zu setzen, dass sie als mögliche Erben infrage kämen, so Gänswein. Mehrere andere Verwandte aus der väterlichen und mütterlichen Seitenlinie wollten sich zu der Erbangelegenheit auf Nachfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) nicht äußern. Die Summe des Erbes ist den Berichten zufolge bisher nicht beziffert.
Das Benedikt-Verfahren am Landgericht Traunstein soll trotz der Erbausschlagung am 20. Juni weitergehen. Das Landgericht wisse bisher nicht, ob Erben ermittelt seien, teilte eine Sprecherin auf KNA-Anfrage am Donnerstag mit. "Sollte keiner der potenziellen Erben das Erbe annehmen, wäre das Verfahren gegen den emeritierten Papst beendet, es würde sich dann nur noch gegen die weiteren Beklagten richten."
Das Gericht bestätigte zudem die Meldung von Correctiv und BR, dass der Klägervertreter die Abtrennung des Verfahrens gegen Benedikt für den Fall beantragt hat, dass dessen Rechtsnachfolge bis 20. Juni nicht feststeht. Die Beklagtenvertreter sollten dazu bis 6. Juni Stellung nehmen. "Die Abtrennung würde dazu führen, dass zunächst nur das Verfahren Kläger gegen die weiteren Beklagten am 20.06. zur Verhandlung kommt", erklärte die Sprecherin. "Das abgetrennte Verfahren Kläger gegen Rechtsnachfolger des Papst Benedikt XVI. würde später getrennt davon verhandelt werden."
Nach Tod Benedikts müssen Erben ermittelt werden
In dem Zivilprozess geht es darum, dass ein Mann aus dem oberbayerischen Garching an der Alz klären lassen will, ob kirchliche Vorgesetzte in Haftung genommen werden können für den Schaden, den er aufgrund des Missbrauchs durch einen Priester erlitten habe. Eine mit einer Summe hinterlegte Forderung kann der Kläger auf diesem Weg aber nicht durchsetzen.
Die Klage richtet sich gegen die Erzdiözese München-Freising als Körperschaft und drei Personen: den Täter sowie die früheren Münchner Erzbischöfe Kardinal Friedrich Wetter (1982-2008) und Kardinal Joseph Ratzinger/Benedikt XVI. (1977-1982). Nach dem Tod von Benedikt XVI. am 31. Dezember 2022 müssen dessen Erben ermittelt werden, auf die das Verfahren übergeht.
Der Kläger gibt an, vom früheren Garchinger Pfarrer Peter H. missbraucht worden zu sein. Der Fall Peter H. nimmt im Missbrauchsgutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW), das im Januar 2022 vorgestellt wurde, großen Raum ein. Das Erzbistum München und Freising ist nach eigener Aussage bereit, "zur Anerkennung des Leids des Klägers ein angemessenes Schmerzensgeld zu leisten und für darüber hinausgehende Schadensersatzbegehren eine angemessene Lösung zu finden". Damit kommt auch ein Vergleich in Betracht. (cbr/KNA)