Schmerzensgeld-Verhandlung gegen Bistum Trier verschoben
Die für den 14. Juni angesetzte Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Trier zwischen einer Angestellten des Bistums Trier und ihrem Arbeitgeber wegen einer Schmerzensgeldforderung ist abgesagt. Grund dafür ist eine Erkrankung der Vorsitzenden, wie das Arbeitsgericht am Montag mitteilte. Ein neuer Termin steht demnach noch nicht fest. Im März hatte es in dem Rechtsstreit bereits einen Gütetermin ohne Einigung der Parteien gegeben. Zur anstehenden Verhandlung muss Bischof Stephan Ackermann laut Gericht persönlich erscheinen.
In dem Streit geht es darum, dass die als "Karin Weißenfels" bekannte Frau von Ackermann und dem Bistum 20.000 Euro Schmerzensgeld fordert. Hintergrund ist, dass der Bischof den Klarnamen der unter Pseudonym bekannten Betroffenen sexueller Übergriffe vor etwa 40 Mitarbeitenden offengelegt hatte. Die Frau gibt an, dadurch "erheblich retraumatisiert" und "gravierend in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt" worden zu sein.
Ackermann unterzeichnete nach der Namensnennung eine Unterlassungserklärung und bat um Entschuldigung. Sie hatte mehrfach von "geistlichem Missbrauch" und sexuellen Übergriffen durch einen Priester von den 1980er- bis zu den 2000er-Jahren berichtet. (KNA)