Schmerzensgeldforderung nach Aussagen des Landesbischofs

Streit um Leihmutterschaft: Domkantor verklagt Landeskirche erneut

Veröffentlicht am 23.06.2023 um 13:09 Uhr – Lesedauer: 3 MINUTEN

Braunschweig ‐ Nächste Runde im Rechtsstreit um die Entlassung des Braunschweiger Domkantors: Nun verklagt er den Landesbischof wegen dessen Aussagen zur Leihmutterschaft, da er dadurch seinen Ruf geschädigt sieht. Doch handelt es sich um aktuelle Äußerungen?

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Der frühere Braunschweiger Domkantor Gerd-Peter Münden hat im Streit um seine Kündigung durch die evangelische Landeskirche eine weitere Klage vor dem Arbeitsgericht Braunschweig eingereicht. Er wende sich damit gegen Aussagen des braunschweigischen Landesbischofs Christoph Meyns zum Thema Leihmutterschaft, sagte Münden am Freitag dem epd. Durch diese Äußerungen in einer Sendung des Deutschlandfunks vom 10. Mai sehe er seinen Ruf geschädigt, sagte Münden. Er klage auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Münden war im März 2022 wegen seiner Pläne, mit seinem Ehemann eine Leihmutterschaft in Kolumbien zu beauftragen, fristlos entlassen worden. Er befindet sich seitdem in einem Rechtsstreit mit der Landeskirche. In der Sendung habe der Bischof ihm unterstellt, er behandle "Kinder als Ware" und beteilige sich "sozusagen an einer Form des internationalen Menschenhandels", sagte er. Dadurch sehe er auch die politische und wirtschaftliche Unterstützung seiner Kinderprojekte gefährdet. Münden wurde bekannt für die Aktion "Klasse! Wir Singen", bei der er Zehntausende Kinder und Lehrkräfte für das Singen begeisterte.

Interview sei nicht aktuell

Der Sprecher der braunschweigischen Landeskirche, Michael Strauß, sagte auf Nachfrage, das Interview mit dem Landesbischof sei bereits im April 2022 geführt und später für einen Podcast erneut veröffentlicht worden. In dem damaligen Interview sei es um eine generelle Einordnung zur Leihmutterschaft gegangen. Es ist keine aktuelle Einlassung des Landesbischofs zum konkreten Fall Münden.

Das Arbeitsgericht Braunschweig hatte die Kündigung Mündens im September 2022 für unwirksam erklärt. Es lägen keine Loyalitätspflicht-Verletzungen oder andere Gründe für eine außerordentliche Kündigung vor. Gegen das Urteil legte die Landeskirche Berufung ein, über die das Landesarbeitsgericht Hannover am Dienstag (27. Juni) verhandelt. Münden reichte zudem im Oktober ein Dienstaufsichtsbeschwerde und eine Datenschutzklage ein, die sich gegen Meyns und Dompredigerin Cornelia Götz richten. Diese hätten Inhalte aus Seelsorge- und Personalgesprächen über Mündens Kinderwunsch in Mails und Pressemitteilungen veröffentlicht, lautet der Vorwurf.

Münden arbeitete seit 1999 als Domkantor in Braunschweig. Er leitete Deutschlands größte Domsingschule mit rund 600 Kindern und Erwachsenen in 21 Chören. Für "Klasse! Wir Singen" erhielt er 2011 den niedersächsischen Verdienstorden. Seit seiner Kündigung ist der 57-Jährige als Musiklehrer an einem Gymnasium tätig. (mal/epd)