Vor erwarteter Entscheidung zur Neuregelung der Suizidassistenz

Bätzing fordert Schutzkonzept bei Regelung der Suizidbeihilfe

Veröffentlicht am 02.07.2023 um 12:40 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ Am Donnerstag will der Bundestag über zwei Gesetzesvorschläge zur Neuregelung der Suizidassistenz entscheiden. Im Vorfeld hat sich nun der DBK-Vorsitzende Bischof Georg Bätzing mit konkreten Forderungen zu Wort gemeldet.

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Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, hat ein umfassendes Schutzkonzept und ein eigenes Präventionsgesetz bei der Regelung der Suizidbeihilfe gefordert. Der assistierte Suizid dürfe sich nicht als "selbstverständliche Form der Lebensbeendigung" durchsetzen, mahnte der katholische Bischof von Limburg in einer am Sonntag in Bonn veröffentlichten Erklärung. "In diesem Sinn treten wir für eine gesetzliche Regelung der Suizidassistenz ein", so Bätzing. Der Kirche liege sehr daran, eine Kultur der Lebensbejahung und gegenseitigen Fürsorge zu bewahren. "Wir sind als Christinnen und Christen getragen von dem Glauben, dass Gott ein Freund des Lebens ist, der jeden einzelnen Menschen bedingungslos annimmt und ihn auch in schweren Zeiten nicht alleine lässt", betonte der Bischof.

Der Bundestag will am Donnerstag über zwei Gesetzesvorschläge zur Neuregelung der Suizidassistenz entscheiden. Diese reagieren auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter hatten das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidassistenz gekippt und ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben postuliert, das die Hilfe Dritter einschließt. Sie empfahlen dem Gesetzgeber zugleich, ein Schutzkonzept zu schaffen. Nach Bätzings Worten sollte das Konzept versuchen, die Freiverantwortlichkeit des Suizidwunsches zu gewährleisten und zugleich ein dem Leben zugewandtes Gesamtklima zu bewahren. Dazu sei ein Qualitätsmaßstab für die Begutachtung der Freiverantwortlichkeit und der Dauerhaftigkeit des Suizidwillens nötig. Das verlange eine besondere psychologische und medizinische Kompetenz.

Die vorgesehene Pflichtberatung sollte laut Bätzing auf das bestehende Regel- und Beratungssystem zurückgreifen. So könne sie sich aller Sorgen und Nöte annehmen und eine multiprofessionelle Unterstützung sichern. Zugleich müsse eine gesetzliche Regelung auch jene schützen, die nicht mit dem Thema Suizid konfrontiert werden wollten. Diesen Anliegen trage der Entwurf der Abgeordnetengruppe um Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) nicht hinreichend Rechnung. Ihm fehlten Vorgaben zur Qualifikation der Ärzte oder zur Einbindung von Psychotherapeuten oder Psychiatern. Auch seien die Fristen zu kurz, um Suizidwillige vor übereilten Entscheidungen zu schützen. Bätzing verlangte zugleich einen Ausbau der Prävention im Sinne des Entschließungsantrags von Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU). (KNA)