Früherer Papstsekretär wird keine feste Aufgabe im Erzbistum Freiburg übernehmen

Kirchenrechtler Bier zu Gänswein: Habe solche Vereinbarung erwartet

Veröffentlicht am 18.07.2023 um 00:01 Uhr – Von Volker Hasenauer (KNA) – Lesedauer: 

Freiburg ‐ Erzbischof Georg Gänswein übernimmt nach seiner Rückkehr keine feste Aufgabe im Erzbistum Freiburg. Der Freiburger Kirchenrechtler Georg Bier erklärt im Interview die Absprache zwischen Gänswein und dem Freiburger Erzbischof Stephan Burger.

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Der frühere Papstsekretär Georg Gänswein ist zurück in Freiburg – eine feste Stelle in der Seelsorge seines Heimatbistums wird der 66-Jährige nicht antreten, teilte das Erzbistum am Montag mit. Aber er soll Firmungen übernehmen und Gottesdienste im Münster feiern. Wirklich überraschend ist diese Vereinbarung nicht, sagt der Freiburger Kirchenrechtler Georg Bier.

Frage: Herr Professor Bier, wie ist die Mitteilung zu verstehen, dass der frühere Papstsekretär Georg Gänswein keine feste Aufgabe im Erzbistum Freiburg übernimmt?

Bier: Laut Kirchenrecht ist Gänswein ein Bischof ohne Amt und Aufgabe in der Diözese, in der er jetzt wohnt. Er ist ein Bischof, der sich in einem fremdem Gebiet aufhält. Denn seit seiner Bischofsweihe in Rom und seiner damit verbundenen Ernennung zum Titularerzbischof ist Gänswein nicht mehr Priester der Erzdiözese Freiburg. Somit ist der Erzbischof von Freiburg ihm gegenüber auch nicht weisungsberechtigt.

Frage: Also konnte Erzbischof Stephan Burger Gänswein zu nichts verpflichten?

Bier: Nein, aber die beiden Erzbischöfe konnten frei miteinander vereinbaren, ob und in welchem Umfang sich Erzbischof Gänswein von Erzbischof Burger für Aufgaben in seinem Heimatbistum in Dienst nehmen lässt, beziehungsweise ob und in welchem Umfang der Erzbischof von Freiburg dem Titularerzbischof von Urbs Salvia Aufgaben überträgt.

Professor Georg Bier vor einer Bücherwand
Bild: ©Andree Kaiser/KNA

"Ich hätte auf eine solche Vereinbarung gewettet. Beide Bischöfe verpflichten sich zu nichts, versichern sich aber ihrer gegenseitigen Bereitschaft, im Einzelfall und bei Bedarf auszuhelfen, beziehungsweise um Aushilfe nachzusuchen", sagt der Freiburger Kirchenrechtler Georg Bier.

Frage: Überrascht Sie die nun gefundene unverbindliche Absprache?

Bier: Nicht wirklich. Ich hätte auf eine solche Vereinbarung gewettet. Beide Bischöfe verpflichten sich zu nichts, versichern sich aber ihrer gegenseitigen Bereitschaft, im Einzelfall und bei Bedarf auszuhelfen, beziehungsweise um Aushilfe nachzusuchen. Dass der im Priesterseminar in unmittelbarer Nachbarschaft zur Kathedrale wohnende Ehrendomherr Gänswein regelmäßig Gottesdienst im Freiburger Münster feiern wird, ist so selbstverständlich, dass es eigentlich gar nicht der Rede wert ist.

Frage: Dennoch dürften die Spekulationen über Gänsweins Zukunft mit der nun getroffenen Vereinbarung nicht enden, oder?

Bier: Es mag sein, dass sich im Zuge der – für mich unbegreiflichen – Aufregung um die Rückkehr Gänsweins manche weiterhin ihre eigene Deutung zurechtlegen werden: Die einen werden tuscheln, der Erzbischof von Freiburg habe Erzbischof Gänswein keine Aufgaben geben wollen, zum Beispiel weil er dessen Konkurrenz fürchte. Die anderen werden raunen, Erzbischof Gänswein sei nicht bereit gewesen, die angebotenen Aufgaben zu übernehmen.

Frage: Und da könnte wirklich nichts dran sein?

Bier: Nein! Das bekanntgewordene Ergebnis lässt solche oder ähnliche Rückschlüsse nicht im mindesten zu. Wahrscheinlich haben sich die beiden Erzbischöfe einfach eine Weile gut und wertschätzend unterhalten, bevor sie einvernehmlich zu dem aus meiner Sicht nächstliegenden Ergebnis gekommen sind.

Von Volker Hasenauer (KNA)