Irritationen über Umgang mit Homosexuellen im Erzbistum Köln

Kardinal Woelki maßregelt Pfarrer nach Segensfeier für Liebende

Veröffentlicht am 30.07.2023 um 13:58 Uhr – Von Joachim Heinz (KNA) – Lesedauer: 

Mettmann/Köln ‐ Die Initiative #OutInChurch und der Reformdialog Synodaler Weg haben den Umgang mit sexuellen Minderheiten in der katholischen Kirche ganz oben auf die Agenda gesetzt. Ein Fall aus dem Erzbistum Köln wirft nun Fragen auf.

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Folgt man der Darstellung der Organisatoren, war die Veranstaltung ein voller Erfolg. Der erste "Segnungsgottesdienst für alle sich liebenden Paare" der Gemeinde St. Lambertus in Mettmann zog Ende März auch Menschen aus den Nachbarstädten Hilden und Düsseldorf in die Thomas-Morus-Kirche. Vorbereitet hatte die Feier die Arbeitsgruppe "Regenbogenkirche für alle", die sich seit 2022 in der Gemeinde für mehr Akzeptanz von Schwulen, Lesben und anderen sexuellen Minderheiten in der katholischen Kirche einsetzt.

Höhepunkt der Feier waren Salbung und Segnung der Teilnehmer, die Gemeindereferentin Ulrike Platzhoff und Pfarrer Herbert Ullmann vornahmen. Als stimmungsvoll und bewegend schildern Anwesende den Gottesdienst. So etwas habe sie bisher noch nie in einer Kirche erlebt, meinte eine Besucherin. Doch inzwischen macht sich unter den Veranstaltern Ernüchterung breit, sogar von Entsetzen ist die Rede.

Bei einem Vorbereitungstreffen für eine Neuauflage des Gottesdienstes im kommenden Februar habe Pfarrer Ullmann die Arbeitsgruppe über eine Reaktion aus dem Erzbistum Köln informiert, sagt Mitglied Maximilian Bröhl. Laut Angaben der AG musste Ullmann eine Stellungnahme abgeben und erhielt eine "Abmahnung" vom Erzbistum, "nachdem eine unbekannte Person unseren Pfarrer in Rom angezeigt hat". Gleichzeitig sei dem Geistlichen untersagt worden, weitere "Segnungsgottesdienste für alle sich liebenden Paare" im Sendungsraum Mettman-Wülfrath zu feiern.

Das Erzbistum Köln wollte am Wochenende den Vorgang, der am Freitagabend durch einen Bericht in der "Rheinischen Post" öffentlich wurde, nicht kommentieren. "Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir uns zu Personalangelegenheiten grundsätzlich nicht äußern können", teilt die Pressestelle auf Anfrage mit. Der gemaßregelte Pfarrer Ullmann ist derzeit noch im Urlaub.

Kardinal Rainer Maria Woelki während eines morgendlichen Gottesdienstes im Dom zu Fulda
Bild: ©picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow

Kardinal Rainer Maria Woelki ist Erzbischof von Köln.

Aus Sicht von Kirchenrechtler Norbert Lüdecke ist der Fall an sich unstrittig. "Ein Pfarrer hat vor seiner Amtsübernahme erneut zu bekennen, dass er sich mit allen verbindlichen Lehren der Kirche identifiziert, einschließlich der ausnahmslosen sittlichen Verurteilung nicht-heterosexueller Handlungen. Und er hat geschworen, alle kirchlichen Vorschriften einzuhalten. Zu ihnen gehört auch, keine Nicht-Hetero-Beziehungen zu segnen", so Lüdecke.

Der Kölner Kardinal wiederum sei - wie alle Bischöfe - dazu verpflichtet, "auf die Einhaltung aller kirchlichen Gesetze zu drängen und Missbräuchen auch in Bezug auf die Sakramentalien, zu denen auch Segnungen gehören, vorzubeugen".

Verwarnung statt Abmahnung?

Weil es im Kirchenrecht eine Abmahnung nicht gibt, vermutet Lüdecke hinter der Maßnahme eine Verwarnung. "Mit ihr wird der Pfarrer aufgefordert, einen solchen Rechtsverstoß nicht noch einmal zu begehen, andernfalls er auch mit Bestrafung zu rechnen hat."

Aber wie passt das alles zur aktuellen Reformdebatte in der Kirche? Bei der letzten Vollversammlung des Synodalen Weges stimmten die Teilnehmer Mitte März in Frankfurt mehrheitlich für die Möglichkeit von Segensfeiern für homosexuelle Paare - wenige Tage, bevor der Gottesdienst in Mettmann stattfand.

Noch im Mai stellte sich der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, hinter das Anliegen. Es müsse lediglich noch eine seelsorgliche Handreichung erarbeitet werden, die deutlich mache, dass eine Segensfeier keine Ehe und kein Sakrament sei. "Hier liegt die Grenze."

Bild: ©KNA/Harald Oppitz

Norbert Lüdecke ist emeritierter Professor für Kirchenrecht.

Tatsache ist aber auch, dass sich Woelki bei der Abstimmung in Frankfurt der Stimme enthielt und kurz darauf erklärte, dass er zum Umgang mit homosexuellen Paaren auf eine Stellungnahme aus dem Vatikan warte.

Zuletzt hatte die Glaubensbehörde im Vatikan im März 2021 auf eine Anfrage hin mitgeteilt, dass es katholischen Priestern nicht erlaubt sei, gleichgeschlechtliche Paare zu segnen, die um eine religiöse Anerkennung ihrer Vereinigung bitten.

Nach Ansicht von Kirchenrechtler Lüdecke illustriert der Fall einmal mehr ein Grunddilemma des mit vielen Hoffnungen gestarteten Synodalen Weges. Der Kölner Kardinal habe von Anfang an erklärt, dass er sich den dort erzielten Ergebnissen gegenüber völlig frei fühle. "Das ist er auch. Wie seine Amtskollegen mit ihnen umgehen, ist für ihn rechtlich irrelevant."

Manche Katholiken an der Basis fühlen sich gleichwohl vor den Kopf gestoßen. In der Mail, mit der sich die AG Regenbogenkirche an den Kardinal und das Generalvikariat wandte, heißt es: "Wir fühlen uns in einer Kirche, in der ausgegrenzt und diskriminiert wird, nicht mehr wohl. Und da wir gerne etwas verändern möchten, haben wir uns gegen einen Austritt aus unserer Kirche entschieden und für Veränderung durch gemeinsames Tun." Es falle schwer, in Gottesdiensten und bei kirchlichen Aktivitäten die Liebe Gottes zu spüren, "wenn wir gleichzeitig wissen, dass die Institution Kirche bestimmte Formen der Liebe und geschlechtlichen Identität nicht akzeptiert".

Von Joachim Heinz (KNA)