Schmerzensgeldprozess gegen Kirche: Beweisaufnahme verschoben
Die Beweisaufnahme im Traunsteiner Schmerzensgeldprozess eines Missbrauchsbetroffenen gegen die katholische Kirche verschiebt sich. Statt am 12. September findet die Verhandlung erst am 2. November statt, wie das Landgericht Traunstein am Dienstag mitteilte. Grund sei eine "Verhinderung des Gerichts". Als nächstes steht auch eine persönliche Anhörung des Klägers an. Weiter seien ein Sachverständiger und bisher vier Zeugen geladen worden.
Ein 39-jähriger Oberbayer fordert vom Erzbistum München und Freising mindestens 300.000 Euro Schmerzensgeld für einen Missbrauch, den Mitte der 1990er-Jahre der damalige Pfarrer von Garching an der Alz an ihm begangen hat. Diese Tat habe ihn völlig aus der Bahn geworfen. Das vom Gericht beschlossene psychiatrische Gutachten soll nun klären, "ob die vom Kläger erlittene Missbrauchstat ursächlich für eine psychische Störung des Klägers und dessen Alkohol- und Drogenabhängigkeit war".
Klage auch gegen Benedikt XVI.
Ein Gütetermin am 20. Juni hatte kein Ergebnis erbracht. Der Anwalt des Erzbistums wiederholte die grundsätzliche Bereitschaft seines Mandanten, für den Schaden aufzukommen. Zu Vergleichsverhandlungen sah er sich aber nicht in der Lage, da das Gericht keinen Hinweis gegeben habe, welche Summe der Höhe nach angemessen sein könnte. Unstrittig zwischen den Parteien ist, dass es einen Anspruch auf Schadensersatz gibt, für den die Kirche zu haften hat.
Weiter auf Eis liegt der Teil der Klage, der sich ursprünglich gegen Benedikt XVI. richtete. Ihm wird vorgeworfen, er habe als Münchner Erzbischof Joseph Ratzinger (1977-1982) dem weiteren Einsatz des Pfarrers in der Seelsorge zugestimmt, obwohl er von früheren Missbrauchstaten gewusst habe. Benedikt XVI. hat dies zu Lebzeiten stets bestritten. Er starb am 31. Dezember 2022.
Gegebenenfalls müssten seine gesetzlichen Erben für Forderungen des Klägers aufkommen, sollte das Gericht diesen stattgeben. Bisher ist nicht bekannt, ob es Verwandte gibt, die Benedikts Erbe annehmen wollen. Falls alle ausschlagen, läuft dieser Teil der Klage ins Leere. (KNA)