DBK-Vorsitzender darf bestimmte Aussagen nicht wiederholen

Unterlassungserklärung von Bischof Bätzing im Fall Weißenfels

Veröffentlicht am 05.09.2023 um 17:55 Uhr – Lesedauer: 

Trier ‐ Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, hat im Fall einer Betroffenen sexueller Übergriffe eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Damit darf er bestimmte Aussagen nicht wiederholen.

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Im Fall einer Betroffenen sexueller Übergriffe aus dem Bistum Trier hat auch der Limburger Bischof und Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Georg Bätzing eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Bätzing darf demnach bestimmte Aussagen über den Fall der unter dem Pseudonym Karin Weißenfels bekannten Frau nicht wiederholen. Das geht aus der von Bätzing unterzeichneten Erklärung von November 2022 hervor, die der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt. Zuerst hatte der Deutschlandfunk am Dienstag über den Vorgang berichtet. Ein Sprecher der Bischofskonferenz teilte auf Anfrage mit, Bischof Bätzing werde sich zu dem Fall nicht äußern.

Bätzing verpflichtet sich in der Erklärung, im Fall Weißenfels unter anderem nicht mehr von einer "Beziehung zwischen zwei erwachsenen Personen" und einer "Schuldverwicklung" zu sprechen. Diese Formulierungen legten eine normale Beziehung und eine Mitschuld von Weißenfels nahe, gingen nicht auf den sexuellen Missbrauch ein und seien verharmlosend, heißt es in einem Schreiben von Weißenfels' Anwalt an den Bischof. Weiter geht es um eine Aussage zu Bätzings Umgang mit dem Fall und sein Wissen darüber. Bätzing war von 2012 bis 2016 Chef der Bistumsverwaltung in Trier, bevor er Bischof von Limburg wurde. Die entsprechenden Aussagen stammen aus einer Pressekonferenz im Frühjahr 2021.

Missbrauch und Übergriffe durch einen Priester

Weißenfels hatte mehrfach von geistlichem Missbrauch und sexuellen Übergriffen durch einen Priester von den 1980er bis zu den 2000er Jahren berichtet. Sie gibt an, damals als Erwachsene von einem ihr vorgesetzten Priester schwanger geworden und von ihm und einem weiteren Priester zu einer Abtreibung gedrängt worden zu sein. Die Beschuldigten sind inzwischen gestorben. Dem Bistum wirft sie unter anderem vor, den Fall und Verantwortlichkeiten bis heute nicht transparent aufzuklären.

Zugleich sagte Weißenfels der KNA, die von der Bischofskonferenz beauftragte Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen habe ihr inzwischen eine Geldzahlung zugesprochen. Die Summe liegt den Angaben zufolge deutlich über den bisher durchschnittlichen Zahlungen. Laut jüngsten Angaben betrugen diese im Mittel etwa 22.000 Euro.

Auch der Trierer Bischof Stephan Ackermann hatte in dem Fall eine Unterlassungserklärung unterzeichnet, nachdem er im Frühjahr 2022 den wahren Namen der Frau vor Mitarbeitenden des Bistums genannt hatte. Er war damals noch Missbrauchsbeauftragter der Bischöfe in Deutschland. An diesem Mittwoch findet dazu eine Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Trier statt. Weißenfels fordert vom Bischof und von dem Bistum 20.000 Euro Schmerzensgeld. Zuständig ist das Arbeitsgericht, weil die Frau weiterhin Mitarbeiterin des Bistums ist. (KNA)