Calvinistische Gemeinden erkennen Taufe durch Frauen nicht an
Die Synode der streng calvinistischen "Gereformeerde Gemeenten in Nederland" erkennt weiterhin keine Taufen durch Frauen an. Am Dienstag nahm die Synode der niederländischen Gemeinschaft einen Beschluss mit Kriterien an, nach denen die Taufen von Konvertiten bewertet werden. Der Beschluss soll nicht veröffentlicht werden, wesentliche Inhalte wurden aber durch das "Reformatorisch Dagblad" veröffentlicht. Eine Taufe wird nur dann als gültig anerkannt, wenn sie von einem anerkannten Geistlichen im Namen des dreieinen Gottes gespendet wurde. Nottaufen erkennt die Gemeinschaft nicht an. Der Synodenbeschluss betont eigens, dass Frauen nach der von der Gemeinschaft vertretenen Bibelauslegung nicht als Geistliche anerkannt werden können. Damit werden Taufen durch Frauen selbst dann nicht anerkannt, wenn sie von evangelischen Pfarrerinnen gespendet werden. Die Gültigkeit der Taufe von Kirchenmitgliedern soll aber nicht nachträglich überprüft werden.
Die Synode verweist dabei auf den ersten Korintherbrief des Apostels Paulus: "[Wie es in allen Gemeinden der Heiligen üblich ist,] sollen die Frauen in den Versammlungen schweigen; es ist ihnen nicht gestattet zu reden: Sie sollen sich unterordnen, wie auch das Gesetz sagt." (1. Kor 14,34) Der Reformator Johannes Calvin hatte in seinem theologischen Hauptwerk "Institutio Christianae Religionis" im 16. Jahrhundert die Taufspendung durch Frauen als Sünde bezeichnet. Mit ihrem Synodenbeschluss bezieht sich die calvinistische Gemeinschaft auf die "Gereformeerde Gemeenten", von denen sie sich 1953 abgespalten hatte. Deren Synode hatte ebenfalls 1953 gleichlautende Regeln für die Anerkennung der Taufe beschlossen, die 1992 bestätigt wurden.
Wechselseitige Taufanerkennung ohne niederländische Calvinisten
Die calvinistischen Gemeinschaften der Niederlande gehören nicht zu den reformatorischen Kirchen, die sich 1973 in der "Leuenberger Konkordie" auf eine Kirchengemeinschaft verständigt haben. In Deutschland verständigten sich elf Kirchen in der "Magdeburger Erklärung" auf eine wechselseitige Anerkennung der Taufe.
Nach katholischem Verständnis sind für eine gültige Taufe drei Bedingungen relevant: die Taufe mit Wasser, die Taufformel im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geists, und die Absicht, durch die Taufe das zu bewirken, was die Kirche darunter versteht. Die Glaubenskongregation stellte 2020 außerdem fest, dass die Taufformel nicht im Plural ("wir taufen dich") formuliert werden darf. Taufen können von jedem Menschen gültig gespendet werden, auch ungetauften. Erlaubt ist dies jedoch nur im Notfall. Die Taufen anderer christlicher Gemeinschaften, die diesen Kriterien genügen, werden durch die katholische Kirche anerkannt.
Ordentliche Taufspender sind in der katholischen Kirche Bischöfe, Priester und Diakone. Verschiedene deutsche Bistümer haben jüngst die Taufe auch durch Laien gestattet, zuletzt Osnabrück. Der Vatikan hat entsprechenden Forderungen des Synodalen Wegs, Frauen zu regulären Taufspenderinnen zu machen, im März aber eine Absage erteilt. (fxn)