Kölner Dombaumeister bleibt im Amt

Niederlage für das Domkapitel

Veröffentlicht am 24.04.2015 um 00:00 Uhr – Von Christoph Driessen (dpa) – Lesedauer: 
Justiz

Köln ‐ Ganz klein ist er, aber doch unverkennbar, der goldene Kölner Dom, den Michael Hauck am Revers trägt. "Nicht nur heute", stellt er im Saal des Arbeitsgerichts klar. "Den trage ich immer!" Der Anstecker ist das äußere Zeichen dafür, dass er sich stets als Kölner Dombaumeister betrachtet hat - auch nach seiner Entlassung im vergangenen Jahr. Denn diese war nach seiner festen Überzeugung unwirksam. Darin gibt ihm das Gericht an diesem Donnerstag auf ganzer Linie recht.

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Das Arbeitsverhältnis sei nicht beendet, verkündet die Vorsitzende Richterin Andrea Wilmers. Die Begründung ist rein vertragsrechtlich: Das beamtenähnliche Anstellungsverhältnis des Dombaumeisters sieht eigentlich gar keine Kündigung vor. Kein Wunder, denn in der 767-jährigen Geschichte der Dombauhütte hatte es noch nie einen Rauswurf gegeben. Das einzige, was der Vertrag zulässt, ist eine fristlose Kündigung - zum Beispiel bei Straftatbeständen. Fristlos, das heißt von einem Tag auf den andern. Was bei Hauck nicht der Fall war: Ihm wurde sein Gehalt noch sieben Monate weitergezahlt.

Die Richtern sagt, sie habe am Morgen im Radio gehört, dass sich die Öffentlichkeit von der Verhandlung Aufschluss darüber erhoffe, was Hauck denn nun eigentlich verbrochen haben soll. Damit könne sie leider nicht dienen. Allerdings erwähnt sie an einer Stelle, dass Hauck "keine silbernen Löffel gestohlen" habe. Das lässt darauf schließen: Wenn das Domkapitel ihm jetzt noch einmal kündigen würde, diesmal fristlos, dann hätte das vor diesem Gericht wohl auch keinen Bestand.

Bild: ©Elke Wetzig

Die Kündigung war rechtswidrig: Der Kölner Dombaumeister Michael Hauck bleibt im Amt.

Hauck will auf Verständigung setzen

Selten ist das Domkapitel so "abkapitelt" worden. Michael Hauck ist am Ende sehr erleichtert. Nachtreten will er nicht, denn wie er versichert, geht es ihm nicht um eine möglichst hohe Abfindung. Nein, er will tatsächlich wieder ran. Er ist erst Mitte 50, er will weiterarbeiten als Dombaumeister. Und deshalb setzt er auf Verständigung: "Ich bin sehr gespannt auf die Reaktion der Arbeitgeberseite. Insgesamt bin ich guter Hoffnung, dass wir eine Lösung finden werden." Nun ist das Domkapitel am Zug: Es muss entscheiden, ob es das Gesprächsangebot annimmt oder in Berufung geht.

Im Dunkeln bleibt damit weiterhin, was nun eigentlich auf der Dombauhütte vorgefallen ist. Angeblich war Haucks Führungsstil das Problem. Als sicher kann man annehmen, dass er einen anderen Führungsstil hat als seine Vorgängerin, die joviale Barbara Schock-Werner. Die Mitarbeiter haben den Wechsel an der Spitze wohl als einen Kulturschock erlebt.

Unstimmigkeiten über Zeiterfassung

Selbst hat Hauck erklärt, es habe eine Diskussion darüber gegeben, "wie die Leistungen, die von Mitarbeitern der Dombauhütte erbracht werden, zeitlich erfasst und dokumentiert werden sollten". Hier habe er bei seinem Amtsantritt "eine völlig unzureichend geregelte Situation vorgefunden". Der Dom lebe schließlich auch von Spendengeldern, und deshalb sei Transparenz von großer Bedeutung.

Eines ist jetzt klar: Michael Hauck ist der Dombaumeister von Köln. Gar nicht klar ist dagegen, wie es in der Praxis weitergehen soll. Es müsste schon ein kleines Wunder geschehen, wenn die Dombauhütte in absehbarer Zeit wieder so glänzen sollte wie der Anstecker auf dem Revers von Michael Hauck.

Stellungnahme des Kölner Domkapitels

Katholisch.de dokumentiert die Stellungnahme des Metropolitankapitels zum Rechtsstreit mit Dombaumeister Michael Hauck: "In dem Rechtsstreit 'Dr. Hauck gegen das Metropolitankapitel der Hohen Domkirche zu Köln' hat das Arbeitsgericht Köln der Klage stattgegeben und die Kündigung für unwirksam erklärt. Den Antrag, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens weiter zu beschäftigen, hat das Gericht abgewiesen. Bisher ist ausschließlich die Urteilsformel bekannt. Das Metropolitankapitel wartet jetzt auf die Zustellung des vollständigen schriftlichen Urteils mit Tatbestand und Entscheidungsgründen und wird diese prüfen. Anschließend wird es sein weiteres Vorgehen eingehend beraten. Bis dahin gibt das Metropolitankapitel keine weitere Stellungnahme zu dem Verfahren ab."
Von Christoph Driessen (dpa)