Erzbistum Paderborn prüft Umgang mit hoher Entschädigungsforderung
Das Erzbistum Paderborn lässt offen, wie es auf die hohe Entschädigungsforderung eines Missbrauchsbetroffenen reagiert. Das entsprechende Anwaltsschreiben sei eingegangen, teilte das Erzbistum am Dienstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit. "Wir prüfen das weitere Vorgehen und bitten um Verständnis, dass wir aktuell keine Stellungnahme abgeben."
Der 57-Jährige Michael Schoppe fordert von der Erzdiözese 300.000 Euro Entschädigung. Er sei als Messdiener im Alter von zehn Jahren im Siegerland von einem Pfarrer missbraucht worden. Die bislang von der Kirche geleistete freiwillige Zahlung in Anerkennung des Leids von 38.000 Euro reiche bei weitem nicht aus, um beispielsweise Therapien zu finanzieren.
Bischof, der in einer Wanne voller Goldstücke badet
Am Montag hatte Schoppe mit einer als "Churchwashing" bezeichneten Aktion vor dem Paderborner Dom seiner Forderung Nachdruck verliehen. Dabei präsentiere er einen Cartoon mit einem Bischof, der in einer Wanne voller Goldstücke badet. Zudem kündigte er die Gründung einer Stiftung an, um anderen Betroffenen zu helfen. Dafür habe er bereits einen Paderborner Unternehmer als Großspender gefunden, sagte er dem "Westfalen-Blatt".
Im Sommer war ein Urteil des Kölner Landgerichts zur Amtshaftung des Erzbistums für Missbrauchsvergehen eines Priesters rechtskräftig geworden. Dabei sprach es einem früheren Ministranten die bislang höchste derartige Schmerzensgeldsumme von 300.000 Euro zu. Die Kirche hatte ihm nur 25.000 Euro in Anerkennung des Leids gezahlt. Seither sehen sich auch andere Diözesen in Deutschland mit hohen Entschädigungsforderungen von Missbrauchsbetroffenen konfrontiert.
Die katholische Kirche in Deutschland verteidigt indes ihr System freiwilliger Entschädigungszahlungen. Es orientiere sich "am oberen Bereich" der durch staatliche Gerichte zuerkannten Schmerzensgelder, sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Bischof Georg Bätzing, Ende September zum Abschluss der Herbstvollversammlung der Bischöfe. Nach dem Kölner Urteil erwarteten die Bischöfe eine "deutliche Dynamisierung der Bescheidhöhen" durch die zuständige Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA). (KNA)