Christkatholischer Bischof tritt zurück
Der alt-katholische Schweizer Bischof Harald Rein hat seinen Rücktritt angekündigt. Rein begründete seinen Rückzug mit seinem Alter, teilte die Christkatholische Kirche der Schweiz am Montag mit. Der 1957 in Bochum geborene Rein ist seit 2009 Bischof und scheidet Ende November aus dem Amt. Sein Nachfolger oder seine Nachfolgerin soll durch die Nationalsynode im Mai 2024 gewählt werden. Die Christkatholische Kirche in der Schweiz gehört zur Utrechter Union der alt-katholischen Kirche, zu der auch das alt-katholische Bistum in Deutschland gehört.
Der gebürtige Deutsche Rein hat seit 2001 die Schweizer Staatsbürgerschaft und wirkt seit 1982 in der Christkatholischen Kirche als Priester. 2001 wurde er Bischöflicher Vikar und damit Stellvertreter des damaligen Bischofs Fritz-René Müller. Nach dessen Rücktritt 2009 wurde er zunächst Bistumsverweser und im selben Jahr zum siebten Bischof des Bistums gewählt. Der habilitierte Pastoraltheologe forscht zu Gemeindemanagement und ist Privatdozent an der Universität Bern für Praktische Theologie mit der Spezifikation Theologische Kybernetik. Als Bischof war ihm unter anderem die Ökumene mit den anglikanischen und orthodoxen Kirche ein Anliegen. Er gehörte zur altkatholischen Dialogkommission mit der indischen Mar-Thoma-Kirche, dem anglikanisch geprägten Zweig der Thomaschristen. Der Dialog wurde im September mit der Entscheidung der Synode der Mar-Thoma-Kirche abgeschlossen, in Kirchengemeinschaft mit den Kirchen der Utrechter Union zu treten.
Altersgrenze eigentlich höher
Die Christkatholische Kirche der Schweiz hat landesweit gut 11.200 Mitglieder. Ihre Kathedralkirche St. Peter und Paul ist in Bern. Die Kirche ist im Zuge des Schweizer Kulturkampfes in den 1870er Jahren entstanden und 1875 durch die Konstitution der ersten Nationalsynode und die Verabschiedung einer Kirchenverfassung gegründet worden. Die Kirchenverfassung ist bischöflich-synodal. Die Christkatholische Kirche der Schweiz ist eine der Gründungskirchen der Utrechter Union der altkatholischen Kirchen.
Rein tritt kurz nach seinem 67. Geburtstag zurück. Die Ordnung für die Bischofswahl der christkatholischen Kirche sieht eine Altersgrenze von 70 Jahren für Bischöfe vor, die auf Beschluss der Nationalsynode auf 75 Jahre angehoben werden kann. Mit Erreichen der Altersgrenze tritt die Sedisvakanz von selbst ein. Gemäß der Ordnung findet die Bischofswahl bei der nächsten anstehenden Sitzung der Nationalsynode nach Eintritt der Sedisvakanz statt. Während der Vakanz wird das Bistum durch einen durch den Synodalrat zu bestimmten Bistumsverweser geleitet. Alle Mitglieder der Kirche haben die Möglichkeit, dem Bistumsverweser Wahlvorschläge zu unterbreiten, außerdem haben sie die Möglichkeit, an einer Wählerversammlung vor der Wahl teilzunehmen und über die Kandidatinnen und Kandidaten zu beraten. Für die Bischofswahl durch die Nationalsynode ist eine Zweidrittelmehrheit der gültigen Stimmen erforderlich. Im April wählte die alt-katholische Kirche Österreichs mit Maria Kubin erstmals eine Frau ins Bischofsamt. Seit 2022 haben alle Kirchen der Utrechter Union mit Ausnahme der polnischen die Frauenordination eingeführt. (fxn)