Agenda und ZAP führen Studie zur kirchlichen Unbedenklichkeitserklärung durch

Theologinnennetzwerk erforscht Nihil-obstat-Verfahren

Veröffentlicht am 18.10.2023 um 11:31 Uhr – Lesedauer: 

Bochum ‐ Wer Theologie lehren will, braucht eine kirchliche Unbedenklichkeitserklärung: Das Nihil obstat wird in Rom erteilt und sorgt immer wieder für Probleme. Nun soll erforscht werden, welche Erfahrungen es damit im deutschsprachigen Raum gibt.

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Das Theologinnennetzwerk Agenda erforscht zusammen mit dem Bochumer Zentrum für angewandte Pastoralforschung (ZAP) die Erfahrungen von Theologinnen und Theologen mit dem Nihil-obstat-Verfahren. In der Online-Umfrage werden deutschsprachige katholische Hochschullehrende und andere, die mit dem Verfahren der kirchlichen Unbedenklichkeitserklärung in Berührung gekommen sind, zu ihren Erfahrungen befragt. Ziel der Befragung ist es nach Angaben der Forschenden, mehr über das Nihil obstat, die dahinterstehenden Verfahren und dessen Auswirkungen zu erfahren.

In der anonymen Umfrage werden neben persönlichen Daten die theologische Disziplin, die Forschungsschwerpunkte vor Beantragung des Nihil obstat und Zeitpunkt und Dauer des Verfahrens erfragt. Erhoben wird auch, ob die jeweilige Person das kritische Theologen-Memorandum "Kirche 2011: Ein notwendiger Aufbruch" unterschrieben hat und ob die Absicht, die Unbedenklichkeitserklärung zu erhalten, das private und wissenschaftliche Leben beeinflusst hat. Im Detail geht es darum, ob wegen des anstehenden Verfahrens bestimmte wissenschaftliche Themen nicht bearbeitet wurden, kirchenpolitische Äußerungen unterlassen worden sind und ob das Privatleben nicht offengelegt oder eingeschränkt wurde. Die Umfrage läuft noch bis zum 20. Oktober.

Immer wieder prominente Fälle der Verweigerung

Zuletzt sorgte die Verweigerung des Nihil obstat für den Brixner Moraltheologen Martin Lintner für eine öffentliche Diskussion. Im Sommer machte die Philosophisch-Theologische Hochschule Brixen öffentlich, dass das vatikanische Bildungsdikasterium Lintner die Unbedenklichkeitserklärung für die Wahl zum Dekan der Hochschule nicht erteilt hat. Nach der Ernennung von Víctor Manuel Fernández zum Präfekten des Glaubensdikasteriums forderte die Arbeitsgemeinschaft Katholische Dogmatik und Fundamentaltheologie von ihm transparente Verfahren. Fernández wurde selbst in der Vergangenheit zunächst das nötige Nihil obstat nach seiner Wahl zum Rektor der Päpstlichen Katholischen Universität Argentiniens verweigert. Laut Lintner gibt es im Vatikan bereits Bewegung hinter den Kulissen, das Verfahren anders zu gestalten. In Deutschland war der letzte öffentlich bekannt gewordene Fall der des damaligen Rektors der Jesuitenhochschule Sankt Georgen, Ansgar Wucherpfennig im Jahr 2018.

Das kirchliche Hochschulrecht sieht vor, dass Theologieprofessoren zum Amtsantritt eine Unbedenklichkeitserklärung des Heiligen Stuhls, das Nihil obstat ("nichts steht entgegen"), benötigen. Zuständige Behörde in Rom ist das Dikasterium für die Kultur und die Bildung, die seit 2022 von Kardinal José Tolentino Calaça de Mendonça als Präfekt geleitet wird. Neben dem Nihil obstat für die Professoren kommt dem Dikasterium auch die Ernennung oder Bestätigung von Rektoren kirchlicher Universitäten, der Präsides eigenständiger kirchlicher Fakultäten und der Dekane kirchlicher Fakultäten zu. (fxn)