Betroffene hatte fehlende Zahlung kritisiert

Fall Weißenfels: Ackermann zahlt Schmerzensgeld nach zehn Wochen

Veröffentlicht am 17.11.2023 um 17:46 Uhr – Lesedauer: 

Trier ‐ Seit einer Woche ist das Urteil im Fall Karin Weißenfels rechtskräftig. Bis heute war das Schmerzensgeld aber nicht bei der Betroffenen eingegangen. "Wenn der Bischof sein Verhalten wirklich bedauern würde, hätte er zügiger gezahlt", so Weißenfels.

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Rund zehn Wochen nach dem Urteil hat der Trierer Bischof Stephan Ackermann das Schmerzensgeld von 20.000 Euro an die Missbrauchsbetroffene Karin Weißenfels gezahlt. Das Geld sei am Freitag überwiesen worden, teilte eine Bistumssprecherin auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit.

Zuvor hatten die Frau und ihre Anwaltskanzlei kritisiert, dass das Geld bis Freitagmittag noch nicht bei der Bank eingegangen war. Weißenfels nannte Ackermanns Handeln unglaubwürdig: "Wenn der Bischof sein Verhalten wirklich bedauern würde, hätte er zügiger gezahlt."

Urteil seit 10. November rechtskräftig

Das Arbeitsgericht Trier hatte Anfang September entschieden, dass Ackermann an Weißenfels 20.000 Euro zahlen muss, weil er ihre Persönlichkeitsrechte verletzt hat. Das Urteil ist seit 10. November rechtskräftig.

Die Frau hatte unter ihrem Pseudonym Karin Weißenfels von geistlichem Missbrauch und sexuellen Übergriffen durch einen Priester von den 1980er bis zu den 2000er Jahren berichtet. Sie gibt an, damals von einem ihr vorgesetzten Priester schwanger geworden und von ihm und einem weiteren Priester zu einer Abtreibung gedrängt worden zu sein.

Seit 2010: Bistum Trier zahlte 2,1 Millionen Euro an Missbrauchsopfer

Das Bistum Trier will nun jährlich informieren, was es zur Prävention, Intervention und Aufarbeitung von Missbrauch tut. Für 2022 liegt der erste Bericht jetzt vor – und nennt konkrete Zahlen für die unterschiedlichen Bereiche.

Ackermann hatte im März 2022 den wahren Namen der Frau in einer Online-Konferenz mit Bistumsmitarbeitenden genannt. Er entschuldigte sich anschließend und unterschrieb eine Unterlassungserklärung.

Weißenfels gibt an, die Namensnennung habe sie retraumatisiert und in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Denn dadurch könnten Kollegen die bislang anonym veröffentlichte Missbrauchsgeschichte mit ihrer Person verbinden.

Ackermann und Bistum hatten Entscheidung unmittelbar akzeptiert

Das Arbeitsgericht Trier hatte mit der Höhe der Schmerzensgeldsumme der Forderung der Klägerin entsprochen. Zur Begründung sagte die Vorsitzende Richterin, der Bischof habe den Namen der Frau "bewusst erwähnt", es gehe um sehr persönliche Dinge, und die Namensnennung könne nicht rückgängig gemacht werden.

Ackermann und das Bistum hatten am Tag der Urteilsverkündung mitgeteilt, dass sie die Entscheidung des Gerichts akzeptieren und der Bischof den Betrag zahlen werde. (KNA)