Staatsanwaltschaft sieht keine Hinweise auf strafrechtlich relevante Inhalte

Keine Ermittlungen nach Porno-Suchen von Kölner Kirchenrechnern

Veröffentlicht am 27.11.2023 um 12:14 Uhr – Lesedauer: 

Köln ‐ Im August wurde bekannt, dass es massenhafte Zugriffsversuche auf Porno-Seiten von Dienstrechnern des Erzbistums Köln gegeben hat. Ein Verfahren nimmt die Staatsanwaltschaft nun nicht auf – gegen einen Ex-Bistumsmitarbeiter wird aber noch ermittelt.

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Nach den massenhaften Zugriffsversuchen auf Porno-Seiten von Dienstrechnern des Erzbistums Köln hat die Staatsanwaltschaft kein Ermittlungsverfahren aufgenommen. Die Vorprüfung habe keine Hinweise auf strafrechtlich relevante Inhalte ergeben, bestätigte die Staatsanwaltschaft Köln am Montag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Zuerst hatte der WDR berichtet.

Im August sorgte ein Bericht über eine Routineüberprüfung der IT-Sicherheit des Erzbistums für Aufmerksamkeit. Danach hatte der Schutzfilter im Juli 2022 mehr als 1.000 Zugriffsversuche auf risikobehaftete Seiten (Gewalt, Pornografie oder Drogen) verhindert. Weil nicht ausgeschlossen werden konnte, dass auch nach strafrechtlich relevanten Inhalten wie Bildern oder Videos von Minderjährigen gesucht wurde, hatte die Staatsanwaltschaft eine Liste mit den geblockten Inhalten untersucht.

Erzbistum nimmt Stellung

Das Erzbistum Köln teilte auf KNA-Anfrage mit, es habe die Entscheidung der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis genommen. Weiter betonte es, bei den regelmäßigen Überprüfungen gehe es um die Zuverlässigkeit der IT-Sicherheit und nicht um das Nutzungsverhalten einzelner Personen. Entgegen anderslautender Spekulationen habe es sich bei den Zugriffen nach bisherigen Erkenntnissen nicht um einen Hackerangriff gehandelt.

Die Frage, ob es irgendwelche Konsequenzen dienstrechtlicher oder anderer Art gegeben habe, ließ die Erzdiözese unbeantwortet. Die Zugriffe von Dienstrechnern auf pornografische Seiten sind weder nach staatlichem noch nach kirchlichem Recht strafbar, in einer Dienstvereinbarung des Erzbistums aber untersagt. Pornografie gilt nach katholischer Sexualmoral als Sünde.

Die bei der Staatsanwaltschaft Köln angesiedelte Ansprechstelle für Cybercrime in NRW ermittelt nach eigenen Angaben weiter gegen einen Ex-Mitarbeiter des Erzbistums. Er steht unter dem Verdacht, Kinderpornografie besessen und beschafft zu haben. Sein Fall war aber schon vor Bekanntwerden der Zugriffs-Liste im Erzbistum bekannt. (KNA)

27.11., 16:40 Uhr: Ergänzt um Stellungnahme des Erzbistums.