Äußerungen würden Persönlichkeitsrecht des Erzbischofs verletzen

Kardinal Woelki setzt sich erneut gegen "Bild"-Zeitung durch

Veröffentlicht am 29.11.2023 um 12:46 Uhr – Lesedauer: 

Köln ‐ Es geht um die Berichterstattung zum Fall des Ex-Sternsinger-Präsidenten Winfried Pilz: Der "Bild"-Zeitung sind nun bestimmte Äußerungen untersagt, die das Persönlichkeitsrecht von Kardinal Woelki verletzen würden.

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Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hat sich in einem presserechtlichen Streit erneut gegen die "Bild"-Zeitung durchgesetzt. Das Landgericht Köln untersagte dem Blatt in einem am Mittwoch verkündeten Urteil Äußerungen, weil diese das Persönlichkeitsrecht des Erzbischofs verletzen würden. Das teilte eine Gerichtssprecherin der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit. Der Axel Springer Verlag will gegen die Entscheidung in Berufung gehen, wie ein Sprecher auf Anfrage erklärte.

In dem Fall geht es um einen "Bild"-Artikel vom 5. Juli 2022 über den Ex-Präsidenten des Kindermissionswerks "Die Sternsinger", Winfried Pilz (1940-2019). Ende Juni 2022 hatte das Erzbistum Köln Missbrauchsvorwürfe gegen den Geistlichen öffentlich gemacht, der seinen Ruhestand im Bistum Dresden-Meißen verbracht hatte. Unter Woelkis Vorgänger, Kardinal Joachim Meisner, unterließ es das Erzbistum aber, das ostdeutsche Bistum über die Vorwürfe gegen Pilz zu informieren.

Woelki hat sich nun erneut erfolgreich gegen die Darstellung der Zeitung gewehrt, er habe sich in seiner Amtszeit ab Ende 2014 bewusst gegen ein Nachholen der Information entschieden. In dem Gerichtsverfahren versicherte er an Eides statt, dass er erst ab der vierten Juni-Woche 2022 mit dem Fall Pilz befasst gewesen sei.

Staatsanwaltschaft ermittelt weiter gegen Woelki

Die Pressekammer des Landgerichts unter Vorsitz von Dirk Eßer da Silva bestätigte in dem Hauptsacheverfahren ihre Entscheidung, die sie bereits im Einstweiligen Verfügungsverfahren getroffen hatte. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberlandesgericht Köln eingelegt werden. Vor dem Landgericht ist nach Angaben der Sprecherin derzeit kein weiterer Rechtsstreit zwischen "Bild" und Woelki mehr anhängig.

In den zurückliegenden Monaten hatten mehrere "Bild"-Berichte zu gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Woelki geführt. Neben dem Fall Pilz ging es dabei auch um Artikel über einen von dem Erzbischof beförderten Priester, der 2001 einen damals nicht strafbaren sexuellen Kontakt zu einem 16-jährigen Prostituierten hatte. Laut einem Urteil des Landgerichts darf "Bild" nicht mehr schreiben, Woelki habe 2017 zum Zeitpunkt der Beförderung zwei den Priester belastende Dokumente gekannt. Die Zeitung hat Berufung gegen die Entscheidung eingelegt; ein Verhandlungstermin wurde für den 14. März anberaumt, wie das OLG auf Anfrage mitteilte.

Unterdessen ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft aber weiter gegen Woelki wegen des Verdachts auf Meineid – wegen Äußerungen bei einer Verhandlung vor dem Landgericht. Auch hier geht es darum, ab wann Woelki Kenntnisse von den beiden Dokumenten hatte, die den beförderten Priester belasten. (KNA)

29.11., 14:35 Uhr: Ergänzt um Ankündigung der Berufung.