Staatliches Verfahren eingestellt, kirchliches Verfahren läuft weiter

Staatsanwaltschaft ermittelt nicht mehr gegen Münsteraner Ex-Dompropst

Veröffentlicht am 08.12.2023 um 12:51 Uhr – Lesedauer: 

Münster ‐ Vom staatlichen Strafrecht hat der ehemalige Münsteraner Offizial und Dompropst Kurt Schulte nun zwar nichts mehr zu befürchten. Doch jetzt ist die kirchliche Justiz am Zug – einen ersten Prozess hat der Priester schon verloren.

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Die Staatsanwaltschaft Münster hat die Ermittlungen gegen den früheren Münsteraner Dompropst Kurt Schulte eingestellt. Ein kirchliches Strafverfahren läuft derzeit aber noch, teilte das Bistum Münster am Freitag mit. Gegen Schulte gibt es Vorwürfe von grenzüberschreitenden unangemessenen Verhalten. In einem ersten Fall hatte die Staatsanwaltschaft bereits wegen des fehlenden Anfangsverdachts keine Ermittlungen aufgenommen. Mit Blick auf den verbleibenden Vorwurf sehe die Staatsanwalt keine hinreichenden Verdachtsmomente, um weiter zu ermitteln.

Kirchenrechtliches Verfahren läuft weiter

Nach Angaben des Bistums Münster wird das kirchenrechtliche Strafverfahren weiter geführt. Eine Klage, mit der Schulte das Verfahren unterbinden und gegen das Vorgehen von Bischof Felix Genn und der Interventionsstelle des Bistums vorgehen wollte, habe das im Vatikan zuständige Dikasterium für den Klerus als unbegründet zurückgewiesen. Ein weiteres Verfahren unter der Leitung des Offizials des Bistums Osnabrück habe unterdessen mit einem Schuldspruch Schultes geendet. Das Verfahren wurde nicht in Münster geführt, um Befangenheit auszuschließen. Das Bistum und das Domkapitel hatten gegen den ehemaligen Dompropst aufgrund der unerlaubten Weitergabe von Dokumenten, darunter auch Personalunterlagen, geklagt. Als Strafe erteilte das Gericht dafür einen Verweis, vergleichbar mit einer Abmahnung im Arbeitsrecht. Die Weitergabe von Dokumenten führte im September 2022 zur Entpflichtung Schultes von seinen Ämtern als Dompropst, Domkapitular und Offizial. Nach Angaben des Bistums hatte der Geistliche selbst um seine Entpflichtung gebeten, nachdem er bereits zuvor auf eigenen Wunsch von seinen Ämtern beurlaubt wurde.

Im Mai hatte Schulte die Vorwürfe nach der Eröffnung des kirchlichen Verfahrens zurückgewiesen. Er gehe fest davon aus, dass das Kirchengericht wie bereits die staatsanwaltschaftliche Untersuchung am Ende feststelle, "dass es durch mich keine vorsätzliche und schuldhafte Grenzverletzung gegenüber Erwachsenen gegeben hat und auch keinen Missbrauch meiner Autorität, um solche Grenzverletzungen zu ermöglichen".

Die Kirche hat ein eigenes Strafrecht, das von kirchlichen Gerichten angewandt wird. Kirchliches Verfahren sind unabhängig von staatlichen Verfahren und ersetzen sie nicht. In der Regel werden kirchliche Strafverfahren erst dann eröffnet, wenn staatliche Verfahren abgeschlossen sind. Unter Umständen kann die kirchliche Gerichtsbarkeit auf die Akten staatlicher Verfahren zurückgreifen. Das kirchliche Recht sieht als Strafen unter anderem Geldbußen und den Entzug von Rechten bis hin zur strafweisen Entfernung aus dem Klerikerstand vor. (fxn)