Der Spruch auf dem Taxi sei unzulässige religiöse Werbung

Wegen Bibelvers auf Auto: Essener Taxifahrer soll Bußgeld zahlen

Veröffentlicht am 23.02.2024 um 10:44 Uhr – Lesedauer: 

Essen ‐ "Jesus – Ich bin der Weg, die Wahrheit und das Leben": Wegen dieses Bibelverses auf seinem Auto hat ein Taxifahrer in Essen Ärger mit den Behörden bekommen. Die werfen ihm unzulässige religiöse Werbung vor und haben ihn mit einer Geldbuße belegt.

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Wegen eines Bibelverses auf der Heckscheibe seines Autos hat die Stadt Essen einen Taxifahrer mit einem Bußgeld belegt. Die Kommune habe dem aus dem Iran stammenden Christen Jalil Mashali wegen des Zitats "Jesus – Ich bin der Weg, die Wahrheit und das Leben" auf seinem Taxi eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen und ihm einen Bußgeldbescheid in Höhe von 88,50 Euro inklusive Gebühren zugeschickt, wie mehrere Medien jetzt berichteten. Der Aufkleber mit dem Bibelspruch sei von der Behörde auf Grundlage der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) als unzulässige religiöse Werbung eingestuft worden.

Laut den Medienberichten hatten die Behörden Mashali im Oktober vergangenen Jahres wegen des Aufklebers angeschrieben und ihn aufgefordert, sich zu dem Sachverhalt zu äußern. Nach der Ausstellung des Bußgeldbescheids habe der Taxifahrer jetzt Einspruch dagegen eingelegt. "Jesus ist das Beste, was ich jemandem empfehlen könnte, weil er mein Leben verändert hat. Deshalb möchte ich den Aufkleber auf meinem Taxi lassen, damit ihn jeder Interessierte sehen kann", sagte Mashali der christlichen Menschenrechtsorganisation ADF International. Er wolle keinen Ärger machen, sei aber der Überzeugung, nichts Falsches getan zu haben. "Ich bin dankbar für dieses Land, in dem jeder die Freiheit haben sollte, seinen Glauben zu teilen. Ich hoffe das weiterhin tun zu können, indem ich Einspruch einlege", so der gebürtige Iraner, der seit 22 Jahren in Deutschland lebt.

ADF International erklärte, Mashali bei seinem Vorgehen gegen den Bußgeldbescheid zu unterstützen. "In einer freien Gesellschaft sollte die Regierung friedliche Glaubensbekundungen weder unterdrücken noch zensieren. Mashalis Handeln ist durch das grundlegende Menschenrecht auf Religionsfreiheit geschützt", so ADF-Vertreterin Lidia Rieder. Dies beinhalte auch das Recht, seine Überzeugungen öffentlich kundzutun. Der Staat dürfe diese Freiheit nicht ohne Rechtfertigung einschränken. (stz)