Priester hatte sich an Kind vergangen

Bistum Trier veröffentlicht weiteren Missbrauchsfall

Veröffentlicht am 26.02.2024 um 14:39 Uhr – Lesedauer: 

Mülheim-Kärlich ‐ In den 1980er-Jahren missbraucht ein Pfarrer im Bistum Trier ein Kind, doch ein Prozess kommt wegen des Todes des Mannes nicht zum Abschluss. Jetzt sucht die Diözese weitere Betroffene, die unter dem Priester gelitten haben.

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Im Bistum Trier hat es einen weiteren Fall sexuellen Missbrauchs gegeben. Anfang der 1980er-Jahre habe sich ein Pfarrer der Pfarrei Bassenheim an einem Kind vergangen, teilte das Bistum am Montag mit. Im Zuge der Aufklärung sexualisierter Gewalt durch Geistliche im Bistum Trier machte das Bistum auf Bitten der betroffenen Person den Fall jetzt öffentlich. Nach Kenntnis des Bistums wurde in der damaligen Zeit in der Pfarrei Bassenheim (heute: Pfarrei Heilig Geist Mülheim-Kärlich) über mehrere Jahre hinweg sexualisierte Gewalt verübt.

Der Pfarrer gestand laut Bistum die Tat ein. "Ein strafrechtlicher Prozess gegen ihn konnte nicht zu Ende geführt werden, da er im Jahr 2000 verstarb", heißt es in der Mitteilung. Das Anliegen des Bistums sei es jetzt, mögliche Betroffene darin zu ermutigen, sich ebenfalls zu melden. Diese könnten sich an die Ansprechpersonen des Bistums wenden oder an die Beratungsstelle "Phoenix" der Awo im Saarland.

Keine Voruntersuchung in den 1990er-Jahren

Heute verantwortlich Tätige in der Pfarrei Heilig Geist Mülheim-Kärlich und des Pastoralen Raums Andernach seien über das Geschehen informiert worden, ebenso die Verantwortlichen an den Stellen, an denen der Priester tätig war.

Die von dem Missbrauch betroffene Person hatte sich den Angaben zufolge Mitte der 1990er-Jahre erstmals an das Bistum gewandt; eine kirchenrechtliche Voruntersuchung wurde damals allerdings nicht eingeleitet, heißt es in der Mitteilung.

Die betroffene Person hat darum gebeten, den Fall öffentlich zu machen. "Gemessen am hohen Interesse an einer Aufarbeitung und da der Beschuldigte die Tat eingestanden hat und bereits seit mehr als 20 Jahren verstorben ist, bestehen keine Einschränkungen, der Bitte nach einer Veröffentlichung nachzukommen", erklärte das Bistum. (KNA)