Oberhirten wollen das "geistliche Wachstum" fördern

Deutsche Bischöfe veröffentlichen erstmals Leitlinien für Exerzitien

Veröffentlicht am 18.03.2024 um 15:04 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ Geistliche Übungen, sogenannte Exerzitien, dienen der Vertiefung der eigenen Beziehung zu Gott. Für sie formuliert die Deutsche Bischofskonferenz nun erstmals verbindliche Standards – auch, um Missbrauch vorzubeugen.

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Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat eine Rahmenordnung für geistliche Übungen, sogenannte Exerzitien, veröffentlicht. Erstmals werden damit verbindliche Standards für öffentliche Exerzitien und für die Ausbildung von Exerzitienbegleiterinnen und -begleitern formuliert, wie die Bischofskonferenz am Montag in Bonn mitteilte. Die Bischöfe wollten so "nicht zuletzt dem Missbrauch geistlicher Autorität, der in jüngster Zeit verstärkt ins Bewusstsein tritt, vorbeugen", hieß es. Exerzitien dienen Gläubigen zur Vertiefung der eigenen Beziehung zu Gott.

Die Rahmenordnung "Suchet mein Angesicht" soll laut Mitteilung der Bischofskonferenz zudem die Qualität von Exerzitien fördern und denjenigen einen Orientierungsrahmen geben, die sie anbieten oder an den Übungen teilnehmen. Michael Gerber, Vize-Vorsitzender der Bischofskonferenz und Vorsitzender der Kommission für Geistliche Berufe und Kirchliche Dienste, erklärte: "Exerzitien bieten günstige Rahmenbedingungen, um den Glauben zu vertiefen und in der Kraft des Heiligen Geistes zu einer Erneuerung des Lebens zu finden. (...) Sie stellen aber auch eine Intensivzeit dar, die Gefährdungen ausgesetzt sein kann."

Die Veröffentlichung der Leitlinien soll demnach nicht als ein Unter-Verdachtstellen verstanden werden, sondern vielmehr das "geistliche Wachstum" fördern. Seelsorgende und Gläubige seien eingeladen, sich mit den Haltungen, Kriterien und Erfordernissen zu beschäftigen, die in der Rahmenordnung beschrieben seien. (KNA)