Gefahr für Theologie an Unis: Fakultäten beklagen lange Vakanzen
Der Katholisch-Theologische Fakultätentag sieht in der langen Dauer von Berufungsverfahren für Theologie-Professuren eine Gefahr für die Zukunft des Fachs. Die Fachvertretung fordert in einer am Montag veröffentlichten Erklärung alle an Berufungsverfahren beteiligten Parteien auf, geltende rechtliche Normen zu achten und einen "kontinuierlichen, konstruktiven und transparenten Dialog" zu suchen. "Für den Fall fortbestehender Differenzen zwischen den Parteien sollte die Einrichtung eines geregelten Schlichtungsverfahrens erwogen werden", so der Fakultätentag.
Überlange Verfahren und damit lange vakante Lehrstühle gingen durch fehlende Kontinuität in Forschung und Lehre zu Lasten von Studierenden. Auch für Bewerberinnen und Bewerber stellten jahrelange Berufungsverfahren eine unzumutbare berufliche und private Belastung dar. "Zugleich erweckt sie bei Rektoraten, Universitätsverwaltungen, anderen Fakultäten und Ministerien den Eindruck der Entbehrlichkeit von Planstellen", so die Erklärung weiter.
Priesterquote und "Nihil obstat" sorgen für Ärger
Konkrete Beispiele nennt der Fakultätentag in seiner Mitteilung nicht. In den vergangenen Wochen war vor allem die Situation an der Universität Regensburg im Blick. Dort ist derzeit nur einer von 13 Lehrstühlen mit einem Priester besetzt. Um die im kirchlichen Hochschulrecht vorgesehene Priesterquote zu erfüllen, drängt der zuständige Ortsbischof Rudolf Voderholzer auf eine vorrangige Berufung von geweihten Wissenschaftlern. Laut dem Bistum Regensburg habe er seit 2014 mehrfach mitgeteilt, dass er vorerst nur noch der Berufung von Priestern zustimmen werde. Diese Mitteilungen seien aber wirkungslos geblieben.
Daneben steht das Verfahren der Erteilung der kirchlichen Unbedenklichkeitserklärung für die Lehre, des "Nihil obstat", weiter in der Kritik. Eine Studie im Auftrag des Theologinnen-Netzwerks "Agenda" stellte im Januar fest, dass Intransparenz und unklare Verfahren für hohe Belastungen des theologischen Nachwuchses sorgen. Deutschlandweit sind theologische Lehrstühle teils über Jahre unbesetzt. 2017 hatte Papst Franziskus mit der Apostolischen Konstitution "Veritatis Gaudium" das kirchliche Hochschulrecht reformiert. Eine Umsetzung der Regelungen für die Besonderheiten des Hochschulsystems in Deutschland, ein sogenanntes Akkomodationsdekret, steht noch aus. (fxn)