Nach Empfehlungen von Expertenkommission

Stetter-Karp: Neues Abtreibungsgesetz wäre politischer Fehler

Veröffentlicht am 16.04.2024 um 09:34 Uhr – Lesedauer: 

Köln ‐ Die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken hat bereits am Montag die Empfehlungen für eine Liberalisierung der Abtreibungsregeln kritisiert. Jetzt legt Irme Stetter-Karp in einem Interview nach.

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Die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, schließt rechtliche Schritte gegen eine Liberalisierung der Abtreibungsregeln nicht aus. Auf eine entsprechende Frage in einem Deutschlandfunk-Interview (Dienstag) sagte sie, dies hänge davon ab, wie der Gesetzentwurf am Ende aussehen werde. Auch müsse man beobachten, wie sich jetzt Zeit genommen werde, um in so einer heiklen ethischen Frage einen Weg zu finden. Man halte es aber für einen "politischen Fehler, ein Gesetz ändern zu wollen, das lange Zeit Frieden in der Gesellschaft zu dieser Thematik hergestellt hat".

Es sei ein Fehler, menschliches Leben nicht von Anfang an zu schützen, so Stetter-Karp weiter. "Wir sehen das auch als eien verfassungsrechtliche Frage." Für das ZdK bleibe es entscheidend, dass man das Selbstbestimmungsrecht der Frau respektiere, bestimmte Rahmenbedingungen zum Schutz des ungeborenen Kindes aber für weiterhin notwendig halte.

Eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission empfiehlt, Abtreibungen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen grundsätzlich zu erlauben. Eine grundsätzliche Rechtswidrigkeit der Abtreibung in der Frühphase der Schwangerschaft sei nicht haltbar, hatte die Juristin Liane Wörner, die die entsprechende Arbeitsgruppe innerhalb der Kommission leitete, am Montag erklärt.

Eine Abtreibung ist derzeit grundsätzlich rechtswidrig. Sie bleibt jedoch straffrei, wenn sie in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird. Zudem muss die schwangere Frau sich zuvor beraten lassen; zwischen Beratung und Abbruch müssen mindestens drei Tage liegen. Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist ein Schwangerschaftsabbruch nach einer Vergewaltigung sowie bei Gefahren für das Leben, die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren.

Große Kirchen uneins

Nach Vorlage der Empfehlungen entscheidet die Regierung, ob sie entsprechende Gesetzentwürfe erarbeiten will. Die katholische Kirche spricht sich dafür aus, an der bisherigen Regelung festzuhalten. Die evangelische Kirche vertritt dagegen mit Blick auf eine Abtreibungsregelung ein abgestuftes Konzept.

Stetter-Karp hatte am Montag gesagt, den Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase zu legalisieren würde das Ende eines klaren Lebensschutzkonzepts bedeuten. Menschliche Würde bestehe von Anfang an. Aus Sicht des ZdK sei eine Fristenlösung nicht akzeptabel. Insgesamt sei sie irritiert, dass ohne Not an den Pfeilern des Paragrafen 218 gesägt werde.

Ihre Kritik erneuerte sie jetzt in dem Interview. Zugleich würdigte Stetter-Karp eine Tiefe, in der unterschiedliche Aspekte in den Empfehlungen betrachtet worden seien. Auch lasse die Kommission einen Gestaltungsraum für politische Entscheidungen. Stetter-Karp bezweifelte, dass mögliche Neuregelungen rasch umgesetzt würden. (bod/KNA)