Pfarrei stellte Prüfantrag

Trierer Generalvikar: Geteiltes Echo auf Entlassung von AfD-Politiker

Veröffentlicht am 21.04.2024 um 11:49 Uhr – Lesedauer: 

Trier ‐ Viel Lob – aber auch andere Reaktionen: Der Verwaltungschef des Bistums Trier berichtet von Reaktionen auf die Entlassung eines AfD-Spitzenpolitikers aus einem Kirchenamt. Diese war bundesweit beachtet worden.

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Auf die bundesweit erste Entlassung eines AfD-Spitzenpolitikers aus einem Kirchenamt hat es offenbar unterschiedliche Reaktionen gegeben. "Es gibt viel Lob, die Mehrheit ist offenbar mit meiner Entscheidung zufrieden. Ich erfahre aber auch Ablehnung, mancher kündigte an, aus der Kirche austreten zu wollen", sagte der Generalvikar des zuständigen Bistums Trier, Ulrich Graf von Plettenberg, am Wochenende im "Spiegel"-Interview. In diesen Fällen gelte: "Hinter jeder Unmutsbekundung steckt ein Mensch, auf den ich zugehen will."

Christoph Schaufert, stellvertretender AfD-Fraktionsvorsitzender im saarländischen Landtag, darf nach einer Entscheidung des katholischen Bistums Trier nicht mehr kirchlichen Gremien angehören. Als Mitglied des Verwaltungsrates der Kirchengemeinde in Neunkirchen/Saar wurde er entlassen. Sofort und bis auf Weiteres sei Schaufert die Wählbarkeit in den Verwaltungs- oder Gemeinderat einer Kirchengemeinde in der Diözese Trier entzogen, hieß es. Der Generalvikar erhielt im März von der Pfarrei den Prüfantrag auf Ausschluss des Politikers. Hintergrund war die Erklärung "Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar" der katholischen Bischöfe vom Februar. Wie Schaufert auf seinen Rauswurf reagiert, war zunächst offen. "Darüber muss ich mir noch Gedanken machen", hatte er der "Saarbrücker Zeitung" gesagt. Er sei enttäuscht.

Beschwerde wird geprüft

Der Trierer Bischof Stephan Ackermann sei in die Entscheidungsfindung "in jeder Phase" einbezogen gewesen, betonte von Plettenberg im "Spiegel". "Aber selbstverständlich wird er gegebenenfalls eine Beschwerde ernsthaft prüfen und dann seine Entscheidung treffen." Der Verwaltungsrat habe drei Gründe für den Ausschluss angegeben: "erstens die hohen Parteiämter Schauferts, zweitens die Tatsache, dass er sich nicht von extremistischen Positionen seiner Partei distanziert hat, und schließlich, dass die Glaubwürdigkeit der Gemeinde leidet".

Er habe Landtagsprotokolle und AfD-Dokumente gesichtet, außerdem Äußerungen und Stellungnahmen von Schaufert analysiert, erklärte von Plettenberg. "Er äußert sich nicht explizit verfassungsfeindlich oder antisemitisch, auch im Verwaltungsrat hat er keine extremistischen Meinungen verbreitet. Doch selbst wenn er sich öffentlich nicht angreifbar positioniert, bleibt doch bestehen, dass er ein maßgeblich in der Öffentlichkeit wahrnehmbarer Repräsentant einer Partei ist, die dem christlichen Menschenbild widersprechende Haltungen vertritt – und dass er sich davon eben nicht distanziert." (KNA)