Rechtsstreit zwischen texanischem Kloster und Diözese aber noch nicht erledigt

Nonnen ziehen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Bischof zurück

Veröffentlicht am 01.05.2024 um 10:49 Uhr – Lesedauer: 

Fort Worth ‐ Im Streit um den Karmel im texanischen Arlington verzichten die Nonnen vorerst darauf, ein einstweiliges Vertretungsverbot gegen ihren Bischof und ihre vom Vatikan zugeteilte Oberin vor Gericht durchzusetzen – doch gelöst ist der verfahrene Konflikt nicht.

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Die Karmelitinnen von Arlington haben ihren Antrag auf einstweilige Verfügung gegen ihren Bischof und ihre vom Vatikan ernannte Oberin zurückgezogen. Gegenüber der Zeitung "Fort Worth Star-Telegram" (Dienstag) sagte ihr Anwalt Matthew Bobo, dass es keinen Bedarf für die ursprünglich für Dienstag angesetzte Anhörung vor dem Bezirksgericht von Tarrant County (US-Bundesstaat Texas) gebe. Inhaltlich begründete er den teilweisen Rückzug der Schwestern nicht. Die Karmelitinnen wollten vor Gericht durchsetzen, dass weder der örtlich zuständige Diözesanbischof von Fort Worth, Michael Olson, noch die vom vatikanischen Ordensdikasterium neu eingesetzte Oberin, Mutter Marie von der Inkarnation, das Kloster betreten dürfen. Das Dikasterium hatte die Leitung des Klosters von Bischof Olson auf Mutter Marie übertragen, die der Karmelitinnen-Assoziation vorsteht, der der Arlingtoner Karmel angehört. Die Schwestern wiesen das umgehend zurück.

Das Bistum hatte beantragt, die Klage der Schwestern abzuweisen. Gegenüber der Zeitung sagte ein Anwalt des Bistums, dass dafür am 23. Mai eine Anhörung angesetzt sei: "Wir bitten das Gericht, die Klage abzuweisen, da das Gericht nicht für die Entscheidung einer kirchlichen Angelegenheit zuständig ist." Die Schwestern hatten in ihrem Antrag argumentiert, dass das Kloster als gemeinnützige Körperschaft nach staatlichem texanischen Recht organisiert sei. Diese Körperschaft werde durch die Priorin und zwei weitere Schwestern geleitet. Da weder die Diözese noch die Karmelitinnen-Assoziation nach staatlichem Körperschaftsrecht Teil des Vorstands seien, sei die Anweisung des Ordensdikasteriums nicht zulässig.

Kanonische Rechtsmittel gegen Vatikan-Dekret in Aussicht

Der Anwalt der Nonnen kündigte an, dass der kirchenrechtliche Berater des Klosters mit den Nonnen über einen Einspruch gegen das Dekret des Vatikans entscheiden werde. Zuständig für Beschwerden gegen Verwaltungsakte von Dikasterien ist die Apostolische Signatur, das oberste Kirchengericht. Sie müssen innerhalb von 60 Tagen eingereicht werden. Das Dekret des Ordensdikasteriums datiert auf den 18. April.

Der Streit um das Kloster und seine Oberin schwelt seit Monaten. Die Oberin soll einen Verstoß gegen ihr Keuschheitsgelübde eingestanden haben, daraufhin ließ der Bischof den Karmel durchsuchen, um Beweismittel sicherzustellen. Der Streit wurde Mitte Mai vergangenen Jahres bekannt, nachdem sich die Schwestern an die Öffentlichkeit gewandt hatten, um über eine Klage gegen die Durchsuchung und Beschlagnahmung in ihrem Kloster zu informieren. Im Juli wies das angerufene staatliche Gericht die Klage zurück, die Polizei stellte Ermittlungen aufgrund einer Anzeige des Bistums wegen angeblichem Drogenmissbrauch im Kloster ein. Olson hielt die Vorwürfe gegen die Oberin trotz der Proteste der Nonnen weiterhin aufrecht. Die Unbeschuhten Karmelitinnen sind ein Orden päpstlichen Rechts, unterstehen also grundsätzlich nicht dem Diözesanbischof. Im Juni ernannte der Vatikan Olson zum Päpstlichen Beauftragten. Auf Antrag des Klosterverbands, zu dem der Karmel gehört, der Assoziation "Christus König", übertrug das Ordensdikasterium die Leitung vom Bischof auf die Vorsitzende der Assoziation und ihren Rat. (fxn)