Bundesgericht weist Beschwerde gegen Sanierungspläne ab

Streit um Klosterplatz in Einsiedeln entschieden

Veröffentlicht am 03.05.2024 um 09:21 Uhr – Lesedauer: 

Lausanne ‐ Über Jahre war der Einsiedler Klosterplatz ein umstrittenes Pflaster. Eine gehbehinderte Privatperson verlangte, dass der ganze Platz einen behindertengerechten Belag erhält. Doch das Schweizer Bundesgericht war anderer Ansicht.

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Der Streit um den Klosterplatz in Einsiedeln ist entschieden. Das Schweizer Bundesgericht in Lausanne wies die Beschwerde eines Behindertenvertreters ab und gab Grünes Licht für die geplante Sanierung des Klosterplatzes, wie das Portal "kath.ch" (Donnerstag) berichtet. Der Rechtsstreit drehte sich darum, ob auch das Platzinnere durchgehend barrierefrei belegt werden muss.

Die überwiegende Fläche des unteren Klosterplatzes soll mit ungeschliffenen Flusskieseln gepflastert werden. So sieht es ein Kompromiss zwischen Behörden, Kloster und Denkmalpflege vor. Dagegen hatten zunächst zwei Behindertenorganisationen sowie zwei Privatpersonen geklagt. Für sie stellt der vorgesehene Belag rund um den Liebfrauenbrunnen ein kaum zu überwindendes Hindernis dar.

Vorübergehender Baustopp endet

Der Bauträger argumentiert, eine Überquerung des Platzes sei auf Bahnen mit ebenem Belag möglich. Zuletzt blieb nur noch eine der Privatpersonen als Klägerpartei übrig; sie erwirkte einen vorübergehenden Baustopp, der nun endet.

Das Benediktinerkloster Einsiedeln gehört zu den wichtigsten Barockklöstern Europas. Auch die Gnadenkapelle mit der Figur einer Schwarzen Madonna sowie die Bibliothek mit über 230.000 Büchern, Handschriften und Frühdrucken ziehen viele Pilger, Kunst- und Kulturinteressierte aus aller Welt an. Das im 10. Jahrhundert gegründete Kloster im Kanton Schwyz ist Etappenort des Jakobswegs.

Der Kläger, ein Rollstuhlfahrer, sagte zu "kath.ch", er akzeptiere das Urteil des Bundesgerichts selbstverständlich; nachvollziehen könne er es nicht. Wörtlich sagte er: "Nicht ich habe vor dem Bundesgericht verloren, sondern alle Menschen mit Behinderungen." Jährlich kämen tausende Pilgerinnen und Pilger nach Einsiedeln, und nicht wenige seien gehbehindert. "Das Kloster und der Denkmalschutz werden schon sehen, dass viele Menschen künftig nur schwer über den Klosterplatz gehen können", so der Kläger. (KNA)