Piusbruderschaft denkt offenbar über neue illegale Bischofsweihen nach
Die Piusbruderschaft denkt offenbar über weitere unerlaubte Bischofsweihen nach. Der französische Distriktobere Benoît de Jorna sieht in seinem jüngsten online veröffentlichten Rundbrief an "Freunde und Förderer" des Distrikts den Bedarf, neue Bischöfe zu weihen. Die Piusbruderschaft hat derzeit drei Bischöfe, die 1988 von Erzbischof Marcel Lefebvre illegal geweiht wurden. "Diese Bischöfe, die damals recht jung waren, sind es sechsunddreißig Jahre später natürlich weniger", schreibt de Jorna. Da sich die kirchliche Situation seit 1988 nicht verbessert habe, sei es notwendig, darüber nachzudenken, "ihnen Helfer zur Seite zu stellen, die eines Tages ihre Nachfolger werden". Nur mit Bischöfen kann die schismatische Gemeinschaft weiterhin Priester weihen.
De Jorna stimmt in seinem Schreiben die Piusbrüder auf die Folgen ein, die mit einer eventuellen Entscheidung, neue Bischöfe zu weihen, einhergehen werden. Es sei mit einem "Medienrummel gegen 'Fundamentalisten', 'Rebellen' und 'Schismatiker'" zu rechnen: "Wenn es so weit ist, werden wir uns mit Widersprüchen, Beleidigungen, Verachtung, Ablehnung und vielleicht sogar mit dem Bruch mit nahestehenden Personen auseinandersetzen müssen."
Exkommunikation droht – wieder einmal
Lefebvre hatte 1988 mit dem brasilianischen Bischof Antônio de Castro Mayer vier Priester der von ihm gegründeten Bruderschaft zu Bischöfen geweiht: den späteren Generaloberen Bernard Fellay, Bernard Tissier de Mallerais, Alfonso de Galarreta und Richard Williamson. Mit 66 Jahren ist Fellay der jüngste der vier Bischöfe. Williamson wurde mittlerweile von der Piusbruderschaft ausgeschlossen, nachdem er sich gegen eine versuchte Aussöhnung mit dem Papst gestellt hatte, und hat mittlerweile mehrere Bischöfe geweiht. Zuletzt hatte der derzeit wegen des Vorwurfs des Schismas angeklagte Erzbischof Carlo Maria Viganò sich immer wieder positiv zu Marcel Lefebvre und seinen schismatischen Akten geäußert.
Eine unerlaubte Bischofsweihe ohne päpstlichen Auftrag zieht gemäß dem Kirchenrecht für den Spender wie den Empfänger die Weihe die Exkommunikation als Tatstrafe nach sich. Die Aufhebung der Exkommunikation ist in diesem Fall dem Heiligen Stuhl vorbehalten. 2009 wurde im Auftrag Papst Benedikts XVI. die mit der Weihe eingetretene Exkommunikation der Pius-Bischöfe aufgehoben. Die Aufhebung der Kirchenstrafe sorgte für Kontroversen, da zur gleichen Zeit bekannt wurde, dass Williamson in einem Fernsehinterview den Holocaust geleugnet hatte. Da das Interview in Bayern geführt wurde, wurde er in Deutschland wegen Volksverhetzung verurteilt. Trotz der Aufhebung der Exkommunikation wurde die Piusbruderschaft nicht rehabilitiert, ihre Bischöfe üben weiterhin kein rechtmäßiges Kirchenamt aus und bleiben somit suspendiert, von ihnen gespendete Weihen sind unerlaubt. Unerlaubte Weihen können jedoch sakramental gültig sein, wenn sie in der vorgeschriebenen Form gespendet werden. (fxn)