Keine Verpflichtung zu Beteiligung von Opfervertretern

Spanische Bischöfe legen Plan für Missbrauchsentschädigung vor

Veröffentlicht am 09.07.2024 um 19:01 Uhr – Lesedauer: 

Madrid ‐ Sehr lange ist darüber beraten worden, nun haben sich die Bischöfe in Spanien auf ein Konzept geeinigt, um Betroffene von Missbrauch zu entschädigen. Rechtlich bindend sind die neuen Regeln jedoch nicht.

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Nach monatelangen Beratungen haben die Bischöfe in Spanien am Dienstag einen Entschädigungsplan für Betroffene von sexuellem Missbrauch beschlossen. Dieser sieht eine "ganzheitliche Wiedergutmachung" vor und umfasst psychologische, soziale, spirituelle sowie finanzielle Aspekte. Damit sollen auch jene Opfer entschädigt werden, deren Fälle strafrechtlich verjährt sind oder aus anderen Gründen von der Justiz nicht geahndet werden können. Dies stellt – nach anhaltendem öffentlichen und politischen Druck – eine Wende dar. Bisher hatte die Kirche in Spanien Entschädigungszahlungen in der Regel erst nach entsprechenden Gerichtsurteilen geleistet.

Für die Umsetzung des nun final beschlossenen Plans soll ein spezielles Gremium eingerichtet werden. Aufgabe dieser Stelle wird es sein, jeden Fall einzeln zu prüfen, um individuelle Lösungen zu finden. Die Kommission bestehend aus kirchlichen, juristischen und medizinisch-forensischen Experten kann einen Vertreter der Opfer an den Beratungen beteiligen, muss dies aber nicht zwingend tun. "Was wir heute verabschiedet haben, ist kein rechtsverbindliches Dekret, das Bistümer und Orden bindet", stellte der Vorsitzende der Spanischen Bischofskonferenz, Erzbischof Luis Argüello, klar. Es gehe vielmehr darum, einer "moralischen Verpflichtung" gerecht zu werden. (KNA)